Förderprogramm: Land Brandenburg - Mietwohnungsbau Modernisierung / Instandsetzung


Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationengerechten Anpassung von Gebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen. Die Gebäude sollen nach Abschluss der Maßnahme für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein. Dazu zählen

  • bauliche Maßnahmen, nach deren Abschluss das Gebäude zur dauerhaften Wohnungsversorgung geeignet und bestimmt ist
  • die generationengerechte Gestaltung, die Unterstützung von Aufwertungsstrategien in innerstädtischen Wohnquartieren sowie die Anpassung des Wohnraums an geänderte Wohn- und Lebensstile
  • Maßnahmen, die energetischen und ökologischen Forderungen nachkommen und auf geänderte Anforderungen aus der Wohn- und Arbeitswelt reagieren.
Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete sowie „Vorranggebiete Wohnen“ und Konsolidierungsgebiete.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden bei der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Grundförderung beträgt 300 Euro je m² Wohnfläche in Form von Zuschüssen. Ferner werden bis zu 2.000 Euro je m² Wohnfläche in Form von Baudarlehen gewährt. Die Förderung ist auf 100 m² Wohnfläche je Mietwohnung begrenzt.
  • Die Darlehen sind über einen Zeitraum von 25 oder 35 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
  • Geht der Investor eine Zweckbindung von 35 Jahren ein, so erhält er einen weiteren Zuschuss von 200 Euro je m² Wohnfläche. Das Darlehen beträgt in diesem Fall bis zu 1.800 Euro.
  • Ein Teil der Wohnungen unterliegt der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
  • Eigenkapital ist regelmäßig in Höhe von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten einzubringen, bei Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen oder Absetzungen für Abnutzungen mindestens 20 Prozent. Das Eigenkapital muss vorrangig eingesetzt werden.
  • Nach Fertigstellung besteht für 25 oder 35 Jahre eine Mietpreis- und Belegungsbindung an den geförderten und/oder anderen Wohnungen.
Kumulierung: Die Kumulation mit anderen Förderprogrammen und Finanzierungsmitteln ist zulässig. Die gemeinsame Förderung der Modernisierung mit Maßnahmen der Barrierefreiheit (Aufzugsförderung) im Rahmen der Richtlinie wird ausdrücklich empfohlen.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderbereich Wohnungsbau
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Telefon: 0331/660-1322
Fax: 0331/660-1122
Internet: www.ilb.de

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