Förderprogramm: Bremen - Wärmeschutz im Wohngebäudebestand


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen, und an Eigentumswohnungen.
  • Die Gebäude müssen vor dem 01. Januar 1995 errichtet worden sein und dürfen höchstens 12 Wohneinheiten haben.
  • Gefördert werden nur Vorhaben im Lande Bremen; maßgeblich ist die örtliche Lage des Gebäudes.
  • Förderfähige Maßnahmen: Außenwand Außenseite, Zweischalige Außenwand (Kerndämmung), Kellerdecke / Sohle, Dach und Dachboden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Gebäude-/Wohnungseigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte).
  • Gefördert werden nur Vorhaben im Lande Bremen, maßgeblich ist die örtliche Lage des Gebäudes.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der mindestens Zuschuss der zu fördernden Maßnahmen beträgt 2.500 Euro (Bagatellgrenze).
  • Dämmung der Außenwand auf der Außenseite: Die Dicke der Dämmschicht muss mindestens 14 cm betragen. Es werden folgende Zuschüsse gewährt: mindestens 14 cm Dämmstoff = bis zu 14 Euro/m², 15 cm = bis zu 15 Euro/m², 16 cm = bis zu 16 Euro/m², 17 cm = bis zu 17 Euro/m²
  • Zweischalige Außenwand: Förderfähig ist das Einblasen von bauaufsichtlich zugelassenem Material in den Mauerzwischenraum (Kerndämmung). Eine Kerndämmung wird nur gefördert, wenn der vorhandene Mauerzwischenraum mindestens 5 cm beträgt und nach Durchführung der Dämmung eine Thermografie (Wärmebildaufnahme einschl. Bericht) von den kerngedämmten Außenwänden erstellt wird. Die Thermografie ist zusammen mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Der Zuschuss errechnet sich als Summe aus einem Festbetrag und einem variablen Betrag. Der variable Betrag ergibt sich durch Multiplikation eines flächenbezogenen Fördersatzes mit der Quadratmeterzahl der zu dämmenden Außenwandfläche. Festbetrag bis zu 300 Euro, flächenbezogener Fördersatz bis zu 2 Euro/m²
  • Dämmung Kellerdecke/Sohle: Die Dicke der Dämmschicht muss mindestens 10 cm betragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4,50 Euro/m².
  • Dach: Eine Dachdämmung wird nur gefördert, wenn nach Durchführung der Dämmung eine Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Test) vorgenommen wird. Die Dicke der Dämmschicht muss mindestens 18 cm betragen. Der Zuschuss errechnet sich als Summe aus einem Festbetrag und einem variablen Betrag. Der variable Betrag ergibt sich durch Multiplikation eines flächenbezogenen Fördersatzes mit der Quadratmeterzahl der zu dämmenden Dachfläche. Es wird ein Festbetrag bis zu 300 Euro gezahlt. Der flächenbezogene Fördersatz wird in Abhängigkeit von der Dämmstoffdicke wie folgt bemessen: 18 cm Dämmstoff bis zu 6 Euro/m²; 20 cm Dämmstoff bis zu 7 Euro/m²; 22 cm Dämmstoff bis zu 8 Euro/m²; 24 cm und mehr Dämmstoff bis zu 9 Euro/m²
  • Dachboden: Die Dicke der Dämmschicht muss mindestens 24 cm betragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4,50 Euro/m².
Neben den oben genannten Dämmmaßnahmen werden z.B. auch hochwärmedämmende Fenster, der hydraulische Abgleich des Heizungssystems sowie qualitätssichernde Maßnahmen wie Beratung, Leckageortung bei Dachdämmung oder Thermografie bei Kerndämmung gefördert. Außerdem werden Boni für umfangreiche Dämmmaßnahmen oder bei Zusammenschluss mit Nachbarn gewährt. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien. Kumulierung: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

BreMo
Postfach 10 72 25
28072 Bremen
Telefon: 0421/835 888-22
Fax: 0421/835 888-25
E-Mail-Adresse: bremen@bremo.info
Internet: www.bremo.info

Kontakt zum Fördergeber:

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Internet: www.bauumwelt.bremen.de

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