Förderprogramm: Bremen - Wärmeschutz im Wohngebäudebestand
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen, und an Eigentumswohnungen.
- Die Gebäude müssen vor dem 01. Januar 1995 errichtet worden sein und dürfen höchstens 12 Wohneinheiten haben.
- Gefördert werden nur Vorhaben im Lande Bremen; maßgeblich ist die örtliche Lage des Gebäudes.
- Förderfähige Maßnahmen: Außenwand Außenseite, Zweischalige Außenwand (Kerndämmung), Kellerdecke / Sohle, Dach und Dachboden.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Gebäude-/Wohnungseigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte).
- Gefördert werden nur Vorhaben im Lande Bremen, maßgeblich ist die örtliche Lage des Gebäudes.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der mindestens Zuschuss der zu fördernden Maßnahmen beträgt 2.500 Euro (Bagatellgrenze).
- Dämmung der Außenwand auf der Außenseite: Die Dicke der Dämmschicht muss mindestens 14 cm betragen. Es werden folgende Zuschüsse gewährt: mindestens 14 cm Dämmstoff = bis zu 14 Euro/m², 15 cm = bis zu 15 Euro/m², 16 cm = bis zu 16 Euro/m², 17 cm = bis zu 17 Euro/m²
- Zweischalige Außenwand: Förderfähig ist das Einblasen von bauaufsichtlich zugelassenem Material in den Mauerzwischenraum (Kerndämmung). Eine Kerndämmung wird nur gefördert, wenn der vorhandene Mauerzwischenraum mindestens 5 cm beträgt und nach Durchführung der Dämmung eine Thermografie (Wärmebildaufnahme einschl. Bericht) von den kerngedämmten Außenwänden erstellt wird. Die Thermografie ist zusammen mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Der Zuschuss errechnet sich als Summe aus einem Festbetrag und einem variablen Betrag. Der variable Betrag ergibt sich durch Multiplikation eines flächenbezogenen Fördersatzes mit der Quadratmeterzahl der zu dämmenden Außenwandfläche. Festbetrag bis zu 300 Euro, flächenbezogener Fördersatz bis zu 2 Euro/m²
- Dämmung Kellerdecke/Sohle: Die Dicke der Dämmschicht muss mindestens 10 cm betragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4,50 Euro/m².
- Dach: Eine Dachdämmung wird nur gefördert, wenn nach Durchführung der Dämmung eine Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Test) vorgenommen wird. Die Dicke der Dämmschicht muss mindestens 18 cm betragen. Der Zuschuss errechnet sich als Summe aus einem Festbetrag und einem variablen Betrag. Der variable Betrag ergibt sich durch Multiplikation eines flächenbezogenen Fördersatzes mit der Quadratmeterzahl der zu dämmenden Dachfläche. Es wird ein Festbetrag bis zu 300 Euro gezahlt. Der flächenbezogene Fördersatz wird in Abhängigkeit von der Dämmstoffdicke wie folgt bemessen: 18 cm Dämmstoff bis zu 6 Euro/m²; 20 cm Dämmstoff bis zu 7 Euro/m²; 22 cm Dämmstoff bis zu 8 Euro/m²; 24 cm und mehr Dämmstoff bis zu 9 Euro/m²
- Dachboden: Die Dicke der Dämmschicht muss mindestens 24 cm betragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4,50 Euro/m².
Kontakt zur Antragstelle:
BreMo
Postfach 10 72 25
28072 Bremen
Telefon: 0421/835 888-22
Fax: 0421/835 888-25
E-Mail-Adresse: bremen@bremo.info
Internet: www.bremo.info
Kontakt zum Fördergeber:
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Internet: www.bauumwelt.bremen.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Hydraulischer Abgleich
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe