Förderprogramm: Hamburg - Wärmeschutz im Gebäudebestand
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle sowie der verpflichtende hydraulische Abgleich. Folgende ergänzende Maßnahmen (teilweise verpflichtend) werden zusätzlich gefördert:
- Nachhaltige Dämmstoffe mit dem Gütezeichen Blauer Engel oder dem natureplus-Siegel
- Backsteinfassaden
- Sachverständige Baubegleitung
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Luftdichtheitsmessung
- Qualitätssicherung Backstein.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu zwei vermieteten Wohneinheiten) und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Fördersumme ist pro Wohneinheit auf maximal 50.000 Euro begrenzt und muss mindestens 500 Euro für Maßnahmen an der Gebäudehülle betragen.Fördervariante Bauteilverfahren: Der Zuschuss je m² zusätzlich gedämmter Fläche bzw. erneuerter Fensterfläche beträgt bei:
- Außendämmung Außenwände: 40,90 Euro/m²
- Innendämmung von Außenwänden bei Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz sowie Lage auf der Flurstückgrenze (Überbauung): 51,40 Euro/m²
- Kerndämmung zweischaliger Außenwände: 6,00 Euro/m²
- Dämmung Kellerdecke bzw. -sohle und Außenwände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich: 12,30 Euro/m²
- Dämmung der obersten Geschossdecke: 24,60 Euro/m²
- Dämmung der obersten Geschossdecke/von Flachdächern mit Einblasdämmung: 10,10 Euro/m²
- Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern: 42,20 Euro/m²
- Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern mit Einblasdämmung: 10,10 Euro/m²
- Dämmung von Flachdächern: 56,60 Euro/m²
- Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern, Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren: 158,00 Euro/m²
- Austausch der Verglasung: 79,00 Euro/m²
- Austausch Bestands- zu Wärmeschutz-Außentüren: 224 Euro/Stück.
- Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist Pflicht und mindestens nach Verfahren A durchzuführen.
- Ab einer Förderhöhe von insgesamt 5.000 Euro für die erste Wohneinheit sind eine Baubegleitung sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage (nach VdZ-Verfahren B) verpflichtend. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Wohneinheit um 200 Euro.
- Backsteinfassaden und Qualitätssicherung Backstein: siehe Richtlinie
- Baubegleitung durch Sachverständige: Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben beträgt 5.000 Euro je Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt je Wohneinheit somit maximal 2.500 Euro.
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B: Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben beträgt 5.000 Euro je Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt je Wohneinheit somit maximal 3.750 Euro.
- Luftdichtheitsmessung: Die Beauftragung der Luftdichtheitsmessung wird mit einem Zuschuss in Höhe von 40 Prozent des Honorars gefördert.
- Zusatzförderung für nachhaltige Dämmstoffe: Die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe wird mit 17 Euro Euro/m² gefördert.
- Eine Kombination der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich. Ergibt sich infolge der Kumulierung von Zuschüssen und Tilgungszuschüssen für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote über die zulässige Förderquote hinaus, werden die Landesmittel entsprechend gekürzt.
- Zuschüsse für Maßnahmen bzw. Ausgaben, welche nicht über die BEG gefördert werden, bleiben davon unberührt.
- Für baubegleitende Dienstleistungen (Baubegleitung, Hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung) ist die Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-470
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: wsg@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fensteraustausch | Hydraulischer Abgleich
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe