Förderprogramm: Hamburg - Wärmeschutz im Gebäudebestand


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle sowie der verpflichtende hydraulische Abgleich. Folgende ergänzende Maßnahmen (teilweise verpflichtend) werden zusätzlich gefördert:

  • Nachhaltige Dämmstoffe mit dem Gütezeichen Blauer Engel oder dem natureplus-Siegel
  • Backsteinfassaden
  • Sachverständige Baubegleitung
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Luftdichtheitsmessung
  • Qualitätssicherung Backstein.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu zwei vermieteten Wohneinheiten) und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Fördersumme ist pro Wohneinheit auf maximal 50.000 Euro begrenzt und muss mindestens 500 Euro für Maßnahmen an der Gebäudehülle betragen.

Fördervariante Bauteilverfahren: Der Zuschuss je m² zusätzlich gedämmter Fläche bzw. erneuerter Fensterfläche beträgt bei:
  • Außendämmung Außenwände: 40,90 Euro/m²
  • Innendämmung von Außenwänden bei Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz sowie Lage auf der Flurstückgrenze (Überbauung): 51,40 Euro/m²
  • Kerndämmung zweischaliger Außenwände: 6,00 Euro/m²
  • Dämmung Kellerdecke bzw. -sohle und Außenwände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich: 12,30 Euro/m²
  • Dämmung der obersten Geschossdecke: 24,60 Euro/m²
  • Dämmung der obersten Geschossdecke/von Flachdächern mit Einblasdämmung: 10,10 Euro/m²
  • Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern: 42,20 Euro/m²
  • Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern mit Einblasdämmung: 10,10 Euro/m²
  • Dämmung von Flachdächern: 56,60 Euro/m²
  • Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern, Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren: 158,00 Euro/m²
  • Austausch der Verglasung: 79,00 Euro/m²
  • Austausch Bestands- zu Wärmeschutz-Außentüren: 224 Euro/Stück.
  • Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist Pflicht und mindestens nach Verfahren A durchzuführen.
  • Ab einer Förderhöhe von insgesamt 5.000 Euro für die erste Wohneinheit sind eine Baubegleitung sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage (nach VdZ-Verfahren B) verpflichtend. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Wohneinheit um 200 Euro.
Fördervariante Modernisierungsbonus: Umfangreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen werden zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern zeitgleich mehrere Maßnahmen an Bauteilen aus unterschiedlichen Bauteilgruppen umgesetzt werden. Dabei ist jeweils die gesamte Fläche eines Bauteils zu modernisieren. Die Förderung erhöht sich um 20 Prozent bei drei Maßnahmen (Modernisierungsbonus Basis) bzw. 30 Prozent bei mindestens vier Maßnahmen (Modernisierungsbonus Plus). Zuschüsse für qualitätsichernde Maßnahmen und nachhaltige Dämmstoffe:
  • Backsteinfassaden und Qualitätssicherung Backstein: siehe Richtlinie
  • Baubegleitung durch Sachverständige: Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben beträgt 5.000 Euro je Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt je Wohneinheit somit maximal 2.500 Euro.
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B: Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben beträgt 5.000 Euro je Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt je Wohneinheit somit maximal 3.750 Euro.
  • Luftdichtheitsmessung: Die Beauftragung der Luftdichtheitsmessung wird mit einem Zuschuss in Höhe von 40 Prozent des Honorars gefördert.
  • Zusatzförderung für nachhaltige Dämmstoffe: Die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe wird mit 17 Euro Euro/m² gefördert.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Kumulierung:
  • Eine Kombination der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich. Ergibt sich infolge der Kumulierung von Zuschüssen und Tilgungszuschüssen für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote über die zulässige Förderquote hinaus, werden die Landesmittel entsprechend gekürzt.
  • Zuschüsse für Maßnahmen bzw. Ausgaben, welche nicht über die BEG gefördert werden, bleiben davon unberührt.
  • Für baubegleitende Dienstleistungen (Baubegleitung, Hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung) ist die Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-470
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: wsg@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

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