Förderprogramm: Hamburg - Wärmeschutz im Gebäudebestand


Was wird gefördert?

Förderfähig sind Wohngebäude, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist. Gefördert wird die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle sowie der verpflichtende hydraulische Abgleich. Folgende ergänzende Maßnahmen (teilweise verpflichtend) werden zusätzlich gefördert:

  • Nachhaltige Dämmstoffe mit dem Gütezeichen Blauer Engel oder dem natureplus-Siegel
  • Backsteinfassaden
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Luftdichtheitsmessung
  • Qualitätssicherung Backstein.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu zwei vermieteten Wohneinheiten) und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderhöhe steht in Abhängigkeit zur modernisierten Fläche.
  • Bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus verschiedenen Bauteilgruppen wird zusätzlich ein Modernisierungsbonus gewährt.
  • Für Gebäude mit mehr als zwei vermieteten Wohneinheiten kann der Modernisierungsbonus nicht in Anspruch genommen werden. Hierfür steht das Programm „Klimaschutzprogramm für Mietwohngebäude“ zur Verfügung.
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Fördersumme ist pro Wohneinheit auf maximal 50.000 Euro begrenzt und muss mindestens 500 Euro für Maßnahmen an der Gebäudehülle betragen.


Bauteilverfahren: Der Zuschuss je m² zusätzlich gedämmter Fläche bzw. erneuerter Fensterfläche beträgt bei:
  • Außendämmung Außenwände: 42,10 Euro/m²
  • Innendämmung von Außenwänden bei Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz sowie Lage auf der Flurstückgrenze (Überbauung): 52,90 Euro/m²
  • Kerndämmung zweischaliger Außenwände: 6,20 Euro/m²
  • Dämmung Kellerdecke bzw. -sohle und Außenwände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich: 12,70 Euro/m²
  • Dämmung der obersten Geschossdecke: 25,30 Euro/m²
  • Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern: 43,50 €/m²
  • Einblasdämmung von Kellerdecken, obersten Geschossdecken, Steildächern, Gaubenbauteilen, Flachdächern: 10,40 Euro/m²
  • Dämmung von Flachdächern: 58,30 Euro/m²
  • Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern, Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren: 163,00 Euro/m²
  • Austausch der Verglasung: 81,50 Euro/m²
  • Austausch Bestands- zu Wärmeschutz-Außentüren: 231,00 Euro/Stück.
  • Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist Pflicht und nach Verfahren B durchzuführen.
Modernisierungsbonus: Umfangreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen werden zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern zeitgleich mehrere Maßnahmen an Bauteilen aus unterschiedlichen Bauteilgruppen umgesetzt werden. Dabei ist jeweils die gesamte Fläche eines Bauteils zu modernisieren. Die Förderung erhöht sich um 20 Prozent bei drei Maßnahmen (Modernisierungsbonus Basis) bzw. 30 Prozent bei mindestens vier Maßnahmen (Modernisierungsbonus Plus) aus Maßnahmen des Bauteilverfahrens.

Baubegleitende Dienstleistungen und Qualitätssicherung: Folgende qualitätssichernde Dienstleistungen werden in Verbindung mit der Förderung von baulichen Maßnahmen gefördert:
  • Hydraulischer Abgleich:
    • Gefördert wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B bei Wohngebäuden mit bis zu fünf Wohneinheiten, deren Wärmeerzeugungsanlagen mit Erdgas betrieben werden, sowie bei Wohngebäuden mit sonstigen Energieträgern.
    • Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
    • Die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben beträgt 5.000 Euro je Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt je Wohneinheit somit maximal 3.750 Euro.
  • Zusatzförderung für nachhaltige Dämmstoffe: Der Einsatz von Dämmstoffen mit dem Gütezeichen „Blauer Engel“ RAL-UZ 132 bzw. Wärmedämmverbundsystemen RAL-UZ 140 oder dem natureplus-Siegel an Fassaden (außer Kerndämmung), auf Flachdächern, auf obersten Geschossdecken sowie an Kellerdecke/Sohle wird mit einem zusätzlichen Zuschuss von 18 Euro/m² Bauteilfläche gefördert
  • Backsteinfassaden und Qualitätssicherung Backstein:
    • Vollsteine und Klinkerriemchen werden durch Zuschüsse (normaler Aufwand) gefördert.
    • Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten und mit einer bestehenden Backsteinfassade ist das Verfahren der Qualitätssicherung Backstein obligatorisch, wenn eine ergänzende Backsteinförderung beantragt wird.
    • Vollsteine: Fassade mit normalem Aufwand 60,00 Euro/m², Fassade mit hohem Aufwand 72,50 Euro/m²
    • Klinkerriemchen: Fassade mit normalem Aufwand 45,00 Euro/m², Fassade mit hohem Aufwand 52,50 Euro/m²
    • Fugensanierung: Fassade mit normalem Aufwand 47,50 Euro/m², Fassade mit hohem Aufwand Euro Euro/m²
  • Luftdichtheitsmessung: Die Luftdichtheitsmessung wird mit 250 Euro/Wohneinheit gefördert.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Kumulierung:
  • Eine Kombination der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich. Ergibt sich infolge der Kumulierung von Zuschüssen und Tilgungszuschüssen für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote über die zulässige Förderquote hinaus, werden die Landesmittel entsprechend gekürzt.
  • Zuschüsse für Maßnahmen bzw. Ausgaben, welche nicht über die BEG gefördert werden, bleiben davon unberührt.
  • Für baubegleitende Dienstleistungen (Baubegleitung, Hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung) ist die Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-470
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: wsg@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

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