Förderprogramm: Hamburg - Modernisierung von Mietwohnungen (B) - 1. Förderweg


Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausstattungsverbesserungen, umfassende Modernisierungen sowie Dachgeschossausbauten und Aufstockungen von Mietwohnungen in Mietwohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten, deren Baugenehmigung älter ist als 20 Jahre.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Anträge können von Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigten gestellt werden. Die Maßnahmen dürfen nicht ohne Zustimmung der Wohnungsbaukreditanstalt begonnen werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung ist modular aufgebaut. Es gibt verpflichtende Grundmodule, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden können.
  • Die Förderung kann wahlweise beantragt werden.
    • Option 1: als laufender Zuschuss wahlweise als Miet- oder Baukostenzuschuss mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung über einen Zeitraum von 10 Jahren, oder
    • Option 2: für das Grundmodul Ausstattungsverbesserung und/oder Dachgeschossausbau und Aufstockung als zinsvergünstigtes Darlehen mit laufendem Zuschuss über einen Zeitraum von 10 Jahren oder 20 Jahren mit jeweils entsprechender Mietpreis- und Belegungsbindung, kombinierbar mit Einmalzuschüssen für optional wählbare Ergänzungsmodule.
  • Grundmodule sind: Ausstattungsverbesserungen, Umfassende Modernisierungsmaßnahmen, Dachgeschossausbau und Aufstockung, Qualitätssicherung Backstein, Energieberatung, Qualitätssicherung Energie, Optimierung der Heizungsanlage, Barrierefreier Umbau und Barrierereduzierter Umbau
    • Option 1: Die Grundmodule werden durch laufende Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der maximal förderfähigen anerkannten Modernisierungskosten gefördert.
    • Option 2: Die Grundmodule Ausstattungsverbesserung und/oder Dachgeschossausbau und Aufstockung werden durch ein zinsvergünstigtes Darlehen mit laufendem monatlichen Zuschuss gefördert. Die Förderung der weiteren, optional wählbaren Grundmodule erfolgt als Einmalzuschuss in Höhe von 50 Prozent der maximal förderfähigen anerkannten Modernisierungskosten.
  • Ergänzungsmodule sind: Energetische Modernisierung, Nachhaltige Dämmstoffe, Förderung für innovative ökologische Technologien, Holzbauförderung, Innendämmung, Backsteinfassaden, Zuschuss für Ladestationen
    • Zuschüsse siehe Richtlinie.
Kumulierung: Eine Kombination der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich. Ergibt sich infolge der Kumulierung von Zuschüssen und Tilgungszuschüssen für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote über die zulässige Förderquote hinaus, werden die Landesmittel entsprechend gekürzt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-242
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: modernisierung@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

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