Förderprogramm: Hamburg - Modernisierung von Mietwohnungen (B) - 1. Förderweg


Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausstattungsverbesserungen, umfassende Modernisierungen sowie Dachgeschossausbauten und Aufstockungen von Mietwohnungen in Mietwohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten, deren Baugenehmigung älter ist als 20 Jahre.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Anträge können von Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigten gestellt werden. Die Maßnahmen dürfen nicht ohne Zustimmung der Wohnungsbaukreditanstalt begonnen werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt frei kombinierbare Grundmodule, für die eine Förderung als zinsvergünstigtes Darlehen mit laufendem Zuschuss gewährt werden kann und die mit Einmalzuschüssen ergänzt werden.
  • Die Höhe des Darlehens ist abhängig vom Fördersegment und der geförderten Wohnfläche. Aus dem Fördersegment ergibt sich die maximale Höhe des zinsvergünstigten Darlehens, der laufende Zuschuss je m² Wohnfläche und die Laufzeit der entsprechenden Mietpreis- und Belegungsbindung:
    • ein Grundmodul: Das maximale Förderdarlehen je m² Wohnfläche beträgt 1.000 Euro/m² Wohnfläche. Ein laufender Zuschuss je m² Wohnfläche von 2,00 Euro/m² Wohnfläche wird gewährt. Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in beträgt 10/20 Jahre.
    • mindestens zwei Grundmodule: Das maximale Förderdarlehen je m² Wohnfläche beträgt 1.500 Euro/m² Wohnfläche. Ein laufender Zuschuss je m² Wohnfläche von 2,00 Euro/m² Wohnfläche wird gewährt. Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in beträgt 10/20 Jahre.
    • Grundmodul Änderung, Dachgeschossausbau, Aufstockung: Das maximale Förderdarlehen je m² Wohnfläche beträgt 2.000 Euro/m² Wohnfläche. Ein laufender Zuschuss je m² Wohnfläche von 5,00 Euro/m² Wohnfläche wird gewährt. Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in beträgt 30 Jahre.
    • Der Zinssatz beträgt jeweils 1 Prozent, die Tilgung 2 Prozent.
  • Grundmodule sind:
    • Grundmodul Energetische Modernisierung: Energieberatung, Qualitätssicherung Energie (optional), Qualitätssicherung Backstein
    • Grundmodul Ausstattungsverbesserungen
    • Grundmodul Modernisierung und Nachrüstung von Gebäuden mit Aufzügen
    • Grundmodul Barrierefreier Umbau: Barrierereduzierter Umbau, Barrierefreier Umbau
    • Grundmodul Änderungen, Dachgeschossausbau und Aufstockung.
  • Ergänzungsmodule: Folgende Ergänzungsmodule können durch pauschale Zuschüsse gefördert werden:
    • Nachhaltige Dämmstoffe
    • Holzbauförderung
    • Förderung für innovative ökologische Technologien
    • Erhalt von schützenswerten Fassaden
    • Vorbereitung auf Ambient-Assisted-Living (AAL)
    • Zuschuss für Ladestationen
    • Zuschüsse siehe Richtlinie
Kumulierung: Die Förderung aus diesem Programm kann mit anderen Förderangeboten kombiniert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-242
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: modernisierung@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

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