Förderprogramm: Hamburg - Erneuerbare Wärme, Modul Solarthermie und Heizungsmodernisierung


Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Fördermodule:

  • Solarthermie und Heizungsmodernisierung
  • Bioenergieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Wärmeverteilnetze
  • Wärmespeicher
  • Mehrfachnutzung.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Grundeigentümer*innen in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen) in Hamburg
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt 500.000 Euro. Dieser Höchstbetrag gilt sowohl für Vorhaben, für die eine Förderung aus nur einem Modul gewährt wird, als auch für Vorhaben, für die eine Förderung aus mehreren Modulen gewährt wird.
  • Zuschuss für Solarthermieanlagen ≥20 m² Bruttokollektorfläche: Der Zuschuss beträgt je angefangenen m² Bruttokollektorfläche 100 Euro (im Neubau 75 Euro) für Anlagen zur Trinkwarmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung sowie 200 Euro (im Neubau 150 Euro) für Anlagen zur kombinierten Trinkwarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie bei Einspeisung in ein Wärmenetz. Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer als 200 m² erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
  • Zuschuss für Monitoring bei solarthermischen Anlagen: Der Zuschuss beträgt 2.000 Euro bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 m² bis einschließlich 100 m² bzw. 3.000 Euro bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer als 100 m² bis einschließlich 200 m². Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größerals 200 m² erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
  • Zuschuss für den Austausch heizungstechnischer Anlagen: Der Austausch von fossil befeuerten heizungstechnischen Wärmeerzeugern durch Biomasseanlagen (vollautomatisch beschickte Holzkessel für Pellets und Holzhackschnitzel, Scheitholzvergaserkessel sowie Pelletöfen mit Wassertasche und Anschluss an eine Zentralheizung) bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung wird wie folgt gefördert:
    • 90 Euro je angefangene m² Bruttokollektorfläche für Biomasseanlagen bis einschließlich 100 kW, höchstens jedoch 7.500 Euro
    • 120 Euro je angefangene m² Bruttokollektorfläche für den Anschluss an ein Wärmeverteilnetz, höchstens jedoch 10.000 Euro.
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, das zu fördernde Vorhaben oder dem Unternehmen insgesamt gewährten staatlichen Mittel sind zu berücksichtigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-208
Fax: 040/24846-56-129
E-Mail-Adresse: energie@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

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