Förderprogramm: Hamburg - Erneuerbare Wärme, Modul Bioenergie, Wärmepumpen und Wärmeverteilnetze


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Biomasse-Verbrennungsanlagen: Pelletfeuerungen, Holzhackschnitzelfeuerungen und Verbrennungsanlagen mit anderen biogenen Brennstoffen als Energieträger
  • Wärmepumpen: im Neubau Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie im Bestand Luft/Wasser-Wärmepumpen, Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen. Des Weiteren wird im Bestand der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper bei gleichzeitiger Installation einer Wärmepumpe gefördert.
  • Wärmeverteilnetze: Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Wärmeverteilnetzen, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme dienen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Grundeigentümer*innen in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen) in Hamburg
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Modul Bioenergie
    • Biomasse-Verbrennungsanlagen: 45 Euro je kW Nennwärmeleistung bis 500 kW. Bei Anlagen ab 500 kW wird die Höhe des Zuschusses im Einzelfall festgelegt.
  • Modul Wärmepumpen
    • Für elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen und elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 125 Euro je kW Wärme-Nennleistung, mindestens jedoch 5.000 Euro.
    • Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 90 Euro je kW Wärme-Nennleistung, mindestens jedoch 3.500 Euro.
    • Für Wärmepumpen mit einer Wärme-Nennleistung von mehr als 500 kW wird die Höhe des Zuschusses im Einzelfall festgelegt.
  • Modul Wärmeverteilnetze: Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der notwendigen Investitionskosten (Förderbedingungen siehe Richtlinie).
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, das zu fördernde Vorhaben oder dem Unternehmen insgesamt gewährten staatlichen Mittel sind zu berücksichtigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-208
Fax: 040/24846-56-129
E-Mail-Adresse: energie@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

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