Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw – Biomasseanlage in Verbindung mit einer solarthermischen Anlage
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Pelletkessel mit Brennwerttechnik
- Pelletkessel mit Heizwerttechnik
- Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaser
- wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen.
- In Neubauten sind nur Pelletkessel mit Brennwerttechnik sowie wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen förderfähig.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss wird wie folgt gewährt:
- Pelletkessel mit Brennwerttechnik 2.000 Euro
- Pelletkessel mit Heizwerttechnik 1.750 Euro
- Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel 1.000 Euro
- wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen 750 Euro
- Die Anlagen dürfen nicht zur Erfüllung der Vorgaben des GebäudeEnergieGesetzes dienen.
- Je Gebäude und Standort kann nur eine Anlage beantragt und gefördert werden.
- Die Anlagen müssen wassergeführt und mit einem ausreichend großen Speicher (30l/kW) verbunden werden.
- Antragsberechtigte Anlagen sind der BAFA-Liste zu entnehmen.
- Die fachgerechte Montage ist durch eine Fachunternehmenbescheinigung nachzuweisen.
Kontakt zur Antragstelle:
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 / Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Kontakt zum Fördergeber:
Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Holzpelletheizung | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Photovoltaik
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe