Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw – Biomasseanlage in Verbindung mit einer solarthermischen Anlage


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Pelletkessel mit Brennwerttechnik
  • Pelletkessel mit Heizwerttechnik
  • Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaser
  • wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen.
  • In Neubauten sind nur Pelletkessel mit Brennwerttechnik sowie wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen förderfähig.
Die Förderung wird nur in Verbindung mit einer neu errichteten oder bereits installierten thermischen Solaranlage oder einer neu errichteten Photovoltaikanlage gewährt.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss wird wie folgt gewährt:
    • Pelletkessel mit Brennwerttechnik 2.000 Euro
    • Pelletkessel mit Heizwerttechnik 1.750 Euro
    • Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel 1.000 Euro
    • wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen 750 Euro
  • Die Anlagen dürfen nicht zur Erfüllung der Vorgaben des GebäudeEnergieGesetzes dienen.
  • Je Gebäude und Standort kann nur eine Anlage beantragt und gefördert werden.
  • Die Anlagen müssen wassergeführt und mit einem ausreichend großen Speicher (30l/kW) verbunden werden.
  • Antragsberechtigte Anlagen sind der BAFA-Liste zu entnehmen.
  • Die fachgerechte Montage ist durch eine Fachunternehmenbescheinigung nachzuweisen.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis maximal 60 Prozent der Gesamtförderquote zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 / Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Kontakt zum Fördergeber:

Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"