Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Modernisierung einer bestehenden selbst genutzten Wohnung, u.a. folgende bauliche Maßnahmen, die
- ein barrierefreies Wohnen ermöglichen
- die Einsparung von Energie oder Wasser erreichen
- den Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöhen oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
- die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden Eigentümer*innen oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent überschreitet.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Für einen Haushalt mit bis zu vier Personen kann ein Darlehen in Höhe von maximal 100.000 Euro gewährt werden. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden.
- Das Darlehen ist jedoch begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten.
- Daneben können Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 Prozent überschreitet, einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent des ISB-Darlehens beantragen. Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent überschreitet, können einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent des ISB-Darlehens beantragen.
- Als Zinsfestschreibung ist eine Laufzeit zwischen 10, 15 oder 20 Jahren wählbar.
- Mit der Durchführung der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Zusage der Fördermittel begonnen werden.
Kontakt zur Antragstelle:
zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung
Kontakt zum Fördergeber:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131/6172-1991
E-Mail-Adresse: wohnraum@isb.rlp.de
Internet: www.isb.rlp.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Holzpelletheizung | Solarthermie für Warmwasser | Fernwärme | Wärmepumpe | Fassadendämmung | Fensteraustausch | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung | Smart Home / Hausautomation | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe