Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Modernisierung einer bestehenden selbst genutzten Wohnung, u.a. folgende bauliche Maßnahmen, die

  • ein barrierefreies Wohnen ermöglichen
  • die Einsparung von Energie oder Wasser erreichen
  • den Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöhen oder
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
  • die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Eigentümer*innen oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent überschreitet.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Für einen Haushalt mit bis zu vier Personen kann ein Darlehen in Höhe von maximal 100.000 Euro gewährt werden. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden.
  • Das Darlehen ist jedoch begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten.
  • Daneben können Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 Prozent überschreitet, einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent des ISB-Darlehens beantragen. Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent überschreitet, können einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent des ISB-Darlehens beantragen.
  • Als Zinsfestschreibung ist eine Laufzeit zwischen 10, 15 oder 20 Jahren wählbar.
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Zusage der Fördermittel begonnen werden.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit dem Förderprogramm Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich erneuerbaren Energien und dem Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude ist zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung

Kontakt zum Fördergeber:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131/6172-1991
E-Mail-Adresse: wohnraum@isb.rlp.de
Internet: www.isb.rlp.de

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