Förderprogramm: Sachsen - SAB-Förderergänzungsdarlehen


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Bildung von Wohneigentum. Dazu zählen der Bau, der Erwerb, der Um- oder Ausbau oder die Modernisierung von Immobilien.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden alle Eigentümer*innen von Wohnraum oder Bauverantwortliche, die Wohneigentum schaffen wollen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Das Darlehen dient der Komplettierung der Gesamtfinanzierung.
  • Die Darlehenshöhe ist individuell vereinbar.
  • Die Laufzeit ist individuell vereinbar und liegt zwischen 3 und 15 Jahren.
  • Die Auszahlung erfolgt zur Kaufpreiszahlung oder je nach Baufortschritt zu 100 Prozent.
  • Der Tilgungssatz soll mindestens zwei Prozent p. a. betragen. Die Tilgung beginnt regelmäßig ein Jahr nach Darlehenszusage jedoch frühestens nach Vollauszahlung.
Kumulierung: Das Darlahen kann nur in Verbindung mit einer Basisförderung der SAB gewährt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351/4910-4920
E-Mail-Adresse: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de

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