Förderprogramm: Schleswig-Holstein - Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Studentenwohnheimplätzen im Neubau, Ersterwerb, Ausbau und Erweiterung.
  • Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Schaffung von Wohnraum für kinderreiche Familien, Alleinerziehende sowie für ältere Menschen, Schwerbehinderte und Wohnungsnotfälle.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, deren Bonität gegeben ist, sowie Kommunen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Förderung erfolgt durch Baudarlehen.
  • Neben dem Baudarlehen wird im 1. und 2. Förderweg ein Investitionszuschuss gewährt. Der Zuschussanteil beträgt bis zu 35 Prozent bzw. bis zu 10 Prozent der gesamten Förderhöhe. Maximal werden bis zu 1.500 Euro/m² bzw. bis zu 450 Euro/m² je geförderter Wohnfläche gewährt.
  • Der Zuschuss kann nur in Kombination mit dem Baudarlehen beantragt werden.
  • Die Dauer der Zweckbindung beträgt 35 Jahre.
  • Die vereinbarten Mieten (siehe Richtlinie) gelten für die Dauer von 4 Jahren ab Bezugsfertigkeit. Ab dem 5. Jahr sind alle 3 Jahre Erhöhungen der Miete um bis zu 6,00 Prozent bis zum Ende der Zweckbindung zulässig.
Kumulierung: Die Förderung ist grundsätzlich kumulierbar. Zum Beispiel mit zinsverbilligten Kreditmitteln der KfW, wobei die Gesamtfinanzierungssumme der Förderungen (inkl. der erforderlichen Eigenbeteiligung) die Gesamtkosten nicht übersteigen darf.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Schleswig Holstein
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-5003
E-Mail-Adresse: mietwohnungsbau@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de

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