Förderprogramm: Stadtwerke Erkrath GmbH - Die Kraft der Sonne nutzen – 1.001 Dächer in Erkrath


Was wird gefördert?

Als Betreibende einer Photovoltaikanlage bis 30 kWp haben Sie nach dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) Anspruch auf eine Vergütung für die Strommenge beantragt, die Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Durch die Förderung erhalten Sie eine zusätzliche Vergütung, die sich ebenfalls an der Menge des eingespeisten Stroms bemisst.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte sind Stromkund*innen der Stadtwerke Erkrath.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Für die Strom-Einspeisemenge, wird ein Förderbetrag in Höhe von 3,0 ct/kWh netto gezahlt.
  • Darüber hinaus erhalten Sie für die Werbung eines Kunden oder einer Kundin für eine neue Photovoltaikanlage im Erkrather Stadtgebiet nochmals 0,5 ct/kWh auf die durch Ihre Anlage eingespeiste Menge innerhalb Ihres Förderzeitraumes. Maximal können Sie fünf Neukunden werben.
  • Zusätzlich wird eine Untersützung mit einer Einmalförderung von bis zu 300 Euro (netto) für Umbau- oder Erneuerungsarbeiten von Zählerplätzen/Kundenanlagen gewährt, sofern diese nicht der Norm für eine ordnungsgemäße Einbindung der PV-Anlage ans Stromnetz entsprechen.
  • Die Abrechnung und Auszahlung der Fördergelder erfolgen zeitgleich mit der Jahresabrechnung Ihres Stromverbrauchs. Diese Einnahme ist Einkommenssteuerpflichtig und wird vom Finanzamt ähnlich behandelt wie die EEG-Vergütung.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Erkrath GmbH
Gruitener Straße 27
40699 Erkrath
Telefon: 02104/943-6070
Fax: 02104/943-6078
E-Mail-Adresse: PV@stadtwerke-erkrath.de
Internet: www.stadtwerkeerkrath.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik

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