Förderprogramm: Stadtwerke Erkrath GmbH - Solarkollektoranlagen


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Bau von Solarkollektoranlagen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigte sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Erkrath, die Eigentümer*innen, Pächter*innen, Erbbauberechtigte oder Mieter*innen der Anwesen sind, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen.
  • Für Pächter*innen und Mieter*innen gilt dies nur, sofern der/die Eigentümer*in eine schriftliche Einverständniserklärung zur Durchführung der Maßnahme abgegeben hat.
  • Der/die Antragstellende muss Eigentümer*in der Anlage sein bzw. werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Flachkollektoren werden mit 100 Euro pro m² effektiver Kollektorfläche gefördert.
  • Vakuum-Röhrenkollektoren werden mit 110 Euro pro m² effektiver Kollektorfläche gefördert.
  • Maximal beträgt der Zuschuss 1.000 Euro bzw. 1.100 Euro (= 10 m²).
Kumulierung: Zuschüsse aus diesem Förderprogramm dürfen mit Fördermitteln der EG, des Bundes und/oder des Landes kumuliert werden. Die Höhe der gesamten öffentlichen Förderung darf dabei 50 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Erkrath GmbH
Gruitener Straße 27
40699 Erkrath
Telefon: 02104/943-6070
Fax: 02104/943-6078
E-Mail-Adresse: christine.illgner@stadtwerke-erkrath.de
Internet: www.stadtwerkeerkrath.de

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