Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Sanierungsstandards


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Sanierung von Wohngebäuden die einen Effizienzhaus-Standard des FKG erreichen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer*innen sowie diesen gleichgestellte Personen (z. B. Erbbaurechtsnehmer*innen, Nießbrauchsberechtigte Personen) des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung im FKG ist an eine Förderung aus der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ gebunden. Es gelten die Förderbedingungen und Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG WG.
  • Die Zuschüsse zu den Maßnahmen werden nach festgelegten Fördersätzen berechnet. Folgende Förder- und Höchstsätze werden gewährt:
    • EH 40: Fördersatz FKG 20 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 120.000 Euro
    • EH 40 EE: Fördersatz FKG 20 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 150.000 Euro
    • EH 55: Fördersatz FKG 20 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 120.000 Euro
    • EH 55 EE: Fördersatz FKG 20 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 150.000 Euro
    • EH Denkmal: Fördersatz 20 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 120.000 Euro
    • EH Denkmal EE: Fördersatz FKG 20 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 150.000 Euro.
  • Eine Kombination mit den Bonusmaßnahmen Energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen ist möglich. Bei Dämmung der Gebäudehülle auch mit der Bonusmaßnahme Nachwachsende Rohstoffe.
Kumulierung:
  • Wenn gleichzeitig Fördermittel aus dem FKG und aus Förderprogrammen Dritter in Anspruch genommen werden, müssen die Vorgaben aus den anderen Förderprogrammen hinsichtlich der Kumulierbarkeit der Fördermittel eingehalten werden.
  • Die kumulierten Fördermittel dürfen – ungeachtet der Vorgaben in den Förderprogrammen Dritter – insgesamt die Herstellungs- oder Anschaffungskosten (je nach Vorsteuerabzugsberechtigung brutto oder netto) für die geförderten Anlagen und Maßnahmen nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Bayerstraße 28a
80335 München
E-Mail-Adresse: fkg.rku@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/fkg

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