Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Kommunales Energiesparprogramm, Komplettsanierung


Was wird gefördert?

  • Im Rahmen einer Komplettsanierung kann der/die Antragstellende zwischen mehreren KfW-Effizienzhaus-Standards frei entscheiden.
  • Förderfähig sind umfassende Maßnahmenkombinationen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen auf der Grundlage einer Energiediagnose sowie einer gutachterlichen Abnahme vor Ort nach Durchführung der Maßnahmen.
Wohngebäude und Wohnungen müssen mindestens seit 15 Jahren vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres bezugsfertig geworden sein (unabhängig von der bisherigen baulichen Anlage und der Nutzungsform) und noch mindestens 30 Jahre Wohnzwecken dienen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden :

  • natürliche Personen und Personengemeinschaften (private Gebäudeeigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte)
  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
  • Contractinggebende: Im Falle des Contractings für Bauteile ist die Vertragslaufzeit auf mindestens 10 Jahre festzusetzen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Förderfähig sind bei einer Komplettsanierung einmalig und maximal im Einfamilienhaus 150.000 Euro und im Zweifamilienhaus (bzw. im Einfamilienhaus mit baurechtlich genehmigter und von separatem Haushalt bewohnter Einliegerwohnung) einmalig und maximal 125.000 Euro je Förderwohnung.
  • Bei mehr als zwei förderfähigen Wohnungen im Gebäude betragen die förderfähigen Kosten maximal 100.000 Euro je Förderwohnung.Pro Gebäude werden die maximal förderfähigen Kosten auf 2.000.000 Euro begrenzt.
  • Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn sie zusammen mit der Komplettsanierung durchgeführt werden und notwendig sind, weil ohne sie der Energieeinsparungszweck nicht erreicht würde. Die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen dürfen 40 Prozent der insgesamt förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
  • Die Förderung der Komplettsanierung erfolgt durch Zuschüsse
    • KfW-Effizienzhaus 55: Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Kosten
    • KfW-Effizienzhaus 70: Zuschuss von 22,5 Prozent der förderfähigen Kosten
    • KfW-Effizienzhaus 85: Zuschuss von 20 Prozent der förderfähigen Kosten
    • KfW-Effizienzhaus 100: Zuschuss von 17,5 Prozent der förderfähigen Kosten
    • KfW-Effizienzhaus 115: 15 Prozent der förderfähigen Kosten
Zusätzlich zu einer Komplettsanierung wird bei Verwendung von ökologischen Baustoffen unter Beachtung der Fördervoraussetzungen eine Bonusförderung gewährt:
  • Ökologische Dämmung der Fassade: +20 Euro/m² Bauteilfläche
  • Ökologische Dämmung des Daches: +35 Euro/m² Bauteilfläche
  • Holz-oder Holz/Alufenster: +40 Euro/m² Bauteilfläche.
Kumulierung:
  • Bei einer Förderung als Komplettsanierung ist eine Förderung von Bauteilsanierungen als Einzelmaßnahmen und die Kumulierung von Einzelmaßnahmen ausgeschlossen.
  • Zuschüsse aus Förderprogrammen zur Stadtsanierung und Stadtentwicklung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Dies gilt auch für städtische Förderprogramme des Wohnungsbaus und des Bestandserwerbs.
  • Förderprogramme des Bundes und des Landes zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung können mit dem kommunalen Energiesparprogramm (ESP) kumuliert werden.
  • Eine erneute Förderung von sanierungsbedürftigen Bauteilen und technischen Gebäudeanlagen über das kommunale Energiesparprogramm ist nur möglich, sofern die erste städtische Auszahlung vor mindestens 15 Jahren erfolgt ist.
  • Die Kumulierung einer Komplettsanierung mit dem Heizungsaustauschprogramm (ÖAP) ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Liegenschaften und Wohnen
Heustraße 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/216-91372, -91376
Fax: 0711/216-91494
E-Mail-Adresse: energiesparprogramm@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

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