Förderprogramm: Stadt Hameln - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum
Was wird gefördert?
Gefördert werden dabei der Neubau bzw. der Erstbezug eines Eigenheims. Aber auch der Kauf und Erwerb in Zusammenhang mit der anschließenden Modernisierung sowie Ausbau oder Umbau, Erweiterung oder Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum im Gebiet der Stadt Hameln.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Haushalte mit zwei oder mehr Kindern, wenn ein Kind noch nicht 15 Jahre alt ist.
- Haushalte mit Menschen mit Behinderungen, für die ein besonderer baulicher Aufwand erforderlich ist (z.B. Gehbehinderte, Rollstuhlbenutzer, Blinde und hochgradig Sehbehinderte).
- Personen, die pflegebedürftig sind (mindestens Pflegegrad 2).
- Haushalte mit mindestens einer Person über 60 Jahre, um altersgerechten Wohnraum zu schaffen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen.
- Bspw. erhält ein Haushalt mit zwei Kindern, wenn ein Kind noch nicht 15 Jahre alt ist, für den Neubau einschl. Erstbezug ein Darlehen in Höhe von 15.000 Euro. Für jedes weitere Kind unter 15 Jahren erhöht sich der Förderbetrag um jeweils 2.500 Euro.
- Einen Zuschuss können bspw. Haushalte mit Personen ab 60 Jahren für den altersgerechten Umbau bis maximal 2.500 Euro erhalten.
- Zunächst gelten die jeweils gültigen Fördervoraussetzungen des Landes Niedersachsen (www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum).
- Das Gesamteinkommen muss innerhalb der Einkommensgrenze des § 3 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (NWoFG) liegen, erhöht um 20 Prozent (erhöhte Einkommensgrenze).
- Zudem darf mit der geplanten Baumaßnahme noch nicht begonnen worden sein.
- Das Baudarlehen wird zinsfrei gewährt. Die Tilgung beträgt 4 Prozent jährlich beginnend mit dem Jahr nach der vollständigen Auszahlung.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Hameln
Wohnraumförderungsstelle
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Frau Breitkopf, Frau Schwigon
Telefon: 05151/202-1553
E-Mail-Adresse: s.breitkopf@hameln.de
Internet: www.hameln.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fassadendämmung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | label_umstellung_gas_hybrid | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Holzpelletheizung | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Wärmepumpe
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe