Förderprogramm: Stadt Hameln - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum


Was wird gefördert?

Gefördert werden dabei der Neubau bzw. der Erstbezug eines Eigenheims. Aber auch der Kauf und Erwerb in Zusammenhang mit der anschließenden Modernisierung sowie Ausbau oder Umbau, Erweiterung oder Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum im Gebiet der Stadt Hameln.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Haushalte mit zwei oder mehr Kindern, wenn ein Kind noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • Haushalte mit Menschen mit Behinderungen, für die ein besonderer baulicher Aufwand erforderlich ist (z.B. Gehbehinderte, Rollstuhlbenutzer, Blinde und hochgradig Sehbehinderte).
  • Personen, die pflegebedürftig sind (mindestens Pflegegrad 2).
  • Haushalte mit mindestens einer Person über 60 Jahre, um altersgerechten Wohnraum zu schaffen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen.
  • Bspw. erhält ein Haushalt mit zwei Kindern, wenn ein Kind noch nicht 15 Jahre alt ist, für den Neubau einschl. Erstbezug ein Darlehen in Höhe von 15.000 Euro. Für jedes weitere Kind unter 15 Jahren erhöht sich der Förderbetrag um jeweils 2.500 Euro.
  • Einen Zuschuss können bspw. Haushalte mit Personen ab 60 Jahren für den altersgerechten Umbau bis maximal 2.500 Euro erhalten.
  • Zunächst gelten die jeweils gültigen Fördervoraussetzungen des Landes Niedersachsen (www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum).
  • Das Gesamteinkommen muss innerhalb der Einkommensgrenze des § 3 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (NWoFG) liegen, erhöht um 20 Prozent (erhöhte Einkommensgrenze).
  • Zudem darf mit der geplanten Baumaßnahme noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Baudarlehen wird zinsfrei gewährt. Die Tilgung beträgt 4 Prozent jährlich beginnend mit dem Jahr nach der vollständigen Auszahlung.
Kumulierung: Neben den Fördermitteln der Stiftung Wohnungshilfe der Stadt Hameln besteht auch die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Wohnraumförderprogramm des Landes Niedersachsen über die oben rechts genannte Abteilung zu beantragen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Hameln
Wohnraumförderungsstelle
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Frau Breitkopf, Frau Schwigon
Telefon: 05151/202-1553
E-Mail-Adresse: s.breitkopf@hameln.de
Internet: www.hameln.de

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