Förderprogramm: Stadt Konstanz - Wohnungsbauförderprogramm
Was wird gefördert?
Die Stadt Konstanz fördert Familien mit Kindern, junge Familien (auch ohne Kinder) und Alleinerziehende mit Kindern mit einmaligen und laufenden Zuschüssen
- beim Erwerb eines bislang unbebauten städtischen oder spitälischen Bauplatzes für Einfamilien-, Doppel- oder Reihenwohnhäuser und
- bei erstmaligen Abschluss eines Erbbauvertrages zu einem bislang unbebauten städtischen oder spitälischen Bauplatz für Einfamilien-, Doppel- oder Reihenwohnhäuser.
Die Förderung ist an die Eigennutzung des zugehörigen Baugrundstücks für Wohnzwecke gebunden. Die Vermietung von insgesamt flächenmäßig untergeordneten Einheiten (z. B. Einliegerwohnungen) an Dritte ist dabei förderunschädlich.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Familien mit Kindern, junge Familien (auch ohne Kinder) und Alleinerziehende mit Kindern.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung besteht aus einer einmaligen Förderung bei Vertragsabschluss und aus laufenden jährlichen Zuschüssen in den Folgejahren ab Einzug in das betreffende Wohngebäude.
- Die einmalige Förderung wird mit notarieller Beurkundung des Kauf bzw. Erbbauvertrages zwischen dem Antragstellenden und der Stadt Konstanz bzw. der Spitalstiftung Konstanz gewährt.
- Die einmalige Basisförderung beträgt – unabhängig von der Kinderzahl – 4.000 Euro pro Familie (einschl. Alleinerziehende/r mit Kinder). Für jedes zum Zeitpunkt der Vertragsbeurkundung im Haushalt des Antragstellenden lebende eigene Kind (gleicher Hauptwohnsitz), welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das der/die Antragstellende Kindergeld bezieht, erhöht sich die einmalige Förderung um 2.000 Euro pro Kind.
- Die laufende jährliche Förderung beginnt bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Kalenderjahr des Einzugs der/des Antragstellenden in das auf dem Baugrundstück errichtete Wohnhaus. Sie endet in jedem Fall spätestens 10 Kalenderjahre nach dem durch das Melderegister ausgewiesenen Zeitpunkt des Einzugs.
- Die laufende Förderung beträgt jährlich 1.000 Euro pro Kind für jedes im Haushalt der/des Antragstellenden lebende eigene Kind (gleicher Hauptwohnsitz), welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das der/die Antragstellende Kindergeld bezieht.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Konstanz
Hochbau- und Liegenschaftsamt
Untere Laube 24
78462 Konstanz
Telefon: 07531/900-578
Fax: 07531/900-555
E-Mail-Adresse: Donatella.Prizio@konstanz.de
Internet: www.stadt.konstanz.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Fernwärme | Holzpelletheizung | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe