Förderprogramm: Stadt Münster - Förderprogramm Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster, Förderbaustein energetische Sanierung


Was wird gefördert?

Förderfähig sind bauliche Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die den Wärmeschutz wesentlich verbessern und nachhaltige Einsparungen von Heizenergie mit sich bringen. Das zu fördernde Wohngebäude muss vor dem 01.01.2002 bezugsfertig erbaut worden sein. Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

  • Dämmung Dach/Oberste Geschossdecke
  • Einbau neuer Fenster/Außentüren
  • Außenwanddämmung
  • Kerndämmung/Innendämmung
  • Dämmung Kellerdecke/Unterster Geschossboden
  • Heizungsaustausch
  • Bonus nachwachsende Dämmstoffe
  • Bonus ganzheitliche Gebäudedämmung
  • Bonus Durchführung Luftdichtheitsmessung


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Die Förderung wird Eigentümer*innen und sonstigen dinglichen Nutzungsberechtigten von Wohngebäuden gewährt.
  • Bei Eigentümergemeinschaften wird die Förderung allen gemeinsam gewährt.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Maßnahmen sind unter Beachtung der angesetzten Mindeststandards mit den genannten Förderpauschalen förderfähig:
  • Dämmung Dach: U ≤ 0,14 W/m²K 20 Euro/m², U ≤ 0,12 W/m²K 30 Euro/m² + jeweils 12 Euro/m² Bonus bei Verwendung nachwachsender Dämmstoffe
  • Oberste Geschossdecke: U ≤ 0,14 W/m²K 10 Euro/m², U ≤ 0,12 W/m²K 20 Euro/m² + jeweils 12 Euro/m² Bonus bei Verwendung nachwachsender Dämmstoffe
  • Einbau neuer Fenster/Außentüren: bei UW,BW≤ 1,0 W/m²K 20 Euro je m² Fensterfläche, bei UW,BW≤ 0,8 W/m²K 30 Euro je m² Fensterfläche
  • Außenwanddämmung: bei U ≤ 0,19 W/m²K 10 Euro/m², bei U ≤ 0,16 W/m²K 20 Euro/m²
  • Kerndämmung: Luftschicht > 5,0 cm, Dämmung der Fensterlaibungen >2 cm (min. WLG 035), 2 Euro/m²
  • Innendämmung: U ≤ 0,45 W/m², bauphysikalische Begleitung der Ausführung durch Sachverständige Person 20 Euro/m², 50 Prozent des Bruttorechnungsbetrags der bauphysikalischen Begleitung, maximal 500 Euro
  • Dämmung Kellerdecke/Unterster Geschossboden: bei U ≤ 0,25 W/m²K 5 Euro/m², bei U ≤ 0,20 W/m²K 10 Euro/m²
  • Heizungsaustausch: Ersatz eines mindestens 15 Jahre alten fossilen Heizkessels, 1.500 Euro pauschal für Biomasseanlagen, Erdwärmepumpen, Anschluss an Nah-oder Fernwärmenetz, BHKW sowie 2.500 Euro pauschal für ein Brennstoffzellen-BHKW
  • Einbau energiesparender Lüftungsanlagen:
    • Bedarfsgeführte zentrale Abluftanlage: 800 Euro pauschal je Wohneinheit, maximal 4.800 Euro je Gebäude, + 5.000 euro Bonus bei Einsatz einer Abluft-Wasser-Wärmepumpe
    • Zentrale Zu-und Abluftanlage: Mindestens Energieeffizienzklasse A 1.000 Euro pauschal je Wohneinheit, maximal 6.000 Euro je Gebäude
    • Dezentrale Zu-und Abluftanlagen: Mindestens Energieeffizienzklasse A 15 Prozent der Bruttogerätekosten, maximal 1.000 Euro je WE und 6.000 Euro je Gebäude
  • Bonus ökologische/umweltfreundliche Dämmstoffe: mindestens 80 Prozent der Bauteilfläche aus umweltfreundlichen Dämmstoffen 12 Euro je m² Bauteilfläche
  • Bonus ganzheitliche Gebäudedämmung:
    • Entweder zwei ganzheitliche Dämmmaßnahmen (außer Kellerdeckendämmung): 750 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus, 1.250 Euro für ein Mehrfamilienhaus
    • Oder mindestens drei ganzheitliche Dämmmaßnahmen (außer Kellerdeckendämmung): 1.500 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus, 2.500 Euro für ein Mehrfamilienhaus, + 500 Euro, wenn ein Baustellenrundgang für interessierte Bürger durchgeführt wird
    • Mindestens eine Dämmmaßnahme (außer Kellerdeckendämmung) zusammen mit Maßnahme aus Förderbaustein Erneuerbare Energien: 1.000 Euro pauschal
  • Bonus Durchführung Lüftungskonzept: Durchführung nach DIN 1946-6, 50 Prozent des Bruttorechnungsbetrags, maximal 500 Euro
  • Bonus Durchführung Luftdichtheitsmessung: Messung nach DIN EN 13829, 250 Euro pauschal
  • Bonus Durchführung hydraulischer Abgleich-Heizungsoptimierung: nach Verfahren B der VdZ-Fachregel, 2 Euro/m² beheizte Wohnfläche, maximal 1.500 Euro.
Kumulierung:
  • Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit es diese Förderprogramme ermöglichen und eine Förderquote von 60 Prozent je Maßnahme nicht überschritten wird. Ergibt sich eine Förderquote von insgesamt mehr als 60 Prozent je Maßnahme, hat dies der/die Antragstellende verpflichtend mitzuteilen, damit der Zuschuss nach diesem Förderprogramm entsprechend angepasst oder gekürzt werden kann.
  • Eine Kumulation mit dem städtischen Förderprogramm für Schallschutzfenster für den Einbau neuer Fenster ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Münster
Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
Bahnhofsstraße 8-10
48143 Münster
E-Mail-Adresse: Wohnungsamt@stadt-muenster.de
Internet: www.stadt-muenster.de

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