Förderprogramm: Gemeinde Unterhaching - Förderprogramm zur Energieeinsparung und kommunalem Klimaschutz


Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen im Altbau:

  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Außenwanddämmung
  • Dachdämmung, Dämmung von Geschossdecken
  • Installation einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung (mit kombinierter Heizungsunterstützung)
  • Heizungsoptimierung: Hydraulischer Abgleich (nach Verfahren B), Austausch der Heizungsumwälzpumpen und Dämmung der Rohrleitungen
  • Installation einer Photovoltaikanlage
  • Installation eines stationären Batteriespeichers.
Gefördert werden nur Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte sind

  • Gebäudeeigentümer*innen und Erbbauberechtigte (natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen des privaten Rechts sowie Vereine und Stiftungen)
  • Mieter*innen und Pächter*innen des Gebäudes, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Gebäudeeigentümer*innen vorliegt
  • Kleinstunternehmen gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (2003/ 361/EG).

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Außenwanddämmung: 5 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 2.500 Euro
  • Dachdämmung: 5 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 2.500 Euro
  • Dämmung von Geschossdecken: 5 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 1.000 Euro
  • Austausch von Fenstern und Außentüren: 5 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 1.500 Euro.
  • Solarthermie: 10 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 2.000 Euro.
  • Heizungsoptimierung: 10 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 500 Euro
  • Photovoltaikanlage: 10 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 2.000 Euro
  • Batteriespeicher: 10 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 1.000 Euro.
  • Je Gebäude sind die Zuschüsse maßnahmenübergreifend auf eine Höchstförderung von 10.000 Euro innerhalb von fünf Jahren begrenzt. Die Ausschöpfung des Höchstfördersatzes kann innerhalb der fünf Jahre auch durch mehrere Anträge für verschiedene Maßnahmen erfolgen. Der Eigenanteil der Antragstellenden muss, auch bei kumulierter Förderung, mindestens 40 Prozent der förderfähigen Netto-Investitionskosten betragen.
Kumulierung:
  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuschüssen anderer öffentlicher Fördermittelgeber (z.B. KfW oder BAFA) oder einer Steuerermäßigung nach §35c EStG ist von Seiten der Gemeinde Unterhaching gestattet, sofern die Kumulierbarkeit durch die Richtlinien der jeweiligen Träger nicht ausgeschlossen wird.
  • Die maximale Förderquote darf, auch bei kumulierter Förderung, 60 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.

Kontakt zur Antragstelle:

Gemeinde Unterhaching
FB 3.2 - Umwelt und Klimaschutz
Rathausplatz 7, Zimmer 215
82008 Unterhaching
E-Mail-Adresse: klimaschutz@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Unterhaching
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching
Telefon: 089/66 551-0
Fax: 089/66 551-166
E-Mail-Adresse: rathaus@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de

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