Förderprogramm: Gemeinde Unterhaching - Förderprogramm Energie & Klimaschutz, Thermische Solaranlagen


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Installation einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung (mit kombinierter Heizungsunterstützung) bei Bestandsgebäuden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte sind Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, Vereine und Unternehmen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 2.000 Euro.
  • Fördervoraussetzungen
    • Die verwendeten Kollektoren müssen Solar Keymark zertifiziert sein.
    • Die installierte Bruttokollektorfläche beträgt mindestens 5 m² (bei Flachkollektoren mindestens 9 m²).
    • Die Pufferspeicherkapazität beträgt mindestens 200 l.
    • Einbau/ Vorhandensein einer Hocheffizienzpumpe (EEI ≤ 0,2).
Kumulierung:
  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuschüssen anderer öffentlicher Fördermittelgeber (z.B. KfW oder BAFA) oder einer Steuerermäßigung nach §35c EStG ist von Seiten der Gemeinde Unterhaching gestattet, sofern die Kumulierbarkeit durch die Richtlinien der jeweiligen Träger nicht ausgeschlossen wird.
  • Die maximale Förderquote darf, auch bei kumulierter Förderung, 60 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.

Kontakt zur Antragstelle:

Gemeinde Unterhaching
FB 3.2 - Umwelt und Klimaschutz
Rathausplatz 7, Zimmer 215
82008 Unterhaching
E-Mail-Adresse: klimaschutz@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Unterhaching
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching
Telefon: 089/66 551-0
Fax: 089/66 551-166
E-Mail-Adresse: rathaus@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de

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