Förderprogramm: Gemeinde Unterhaching - Förderprogramm Energie & Klimaschutz, Heizungsoptimierung


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsverteilsystems und Verbesserung der Energieeffizienz des Heizsystems in Bestandsgebäuden:

  • Hydraulischer Abgleich (nach Verfahren B)
  • Austausch der Heizungsumwälzpumpen
  • Dämmung der Rohrleitungen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte sind Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, Vereine und Unternehmen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 500 Euro.
  • Fördervoraussetzungen:
    • Die bestehende Heizungsanlage wurde vor mindestens zwei Jahren installiert.
    • Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B (DIN EN 12831), die Berechnung nach Verfahren A ist nicht förderfähig.
    • Einbau einer Hocheffizienzpumpe (Energieeffizienz-Index (EEI) ≤ 0,2).
Kumulierung:
  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuschüssen anderer öffentlicher Fördermittelgeber (z.B. KfW oder BAFA) oder einer Steuerermäßigung nach §35c EStG ist von Seiten der Gemeinde Unterhaching gestattet, sofern die Kumulierbarkeit durch die Richtlinien der jeweiligen Träger nicht ausgeschlossen wird.
  • Die maximale Förderquote darf, auch bei kumulierter Förderung, 60 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.

Kontakt zur Antragstelle:

Gemeinde Unterhaching
FB 3.2 - Umwelt und Klimaschutz
Rathausplatz 7, Zimmer 215
82008 Unterhaching
E-Mail-Adresse: klimaschutz@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Unterhaching
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching
Telefon: 089/66 551-0
Fax: 089/66 551-166
E-Mail-Adresse: rathaus@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de

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