Förderprogramm: Kreis Aachen - Förderprogramm Regenerative Energien


Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

  • Austausch von fossilen Heizungsanlagen als Hauptwärmeerzeuger gegen Anlagen gemäß der „Liste der förderfähigen Anlagen“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Stand 01.10.2024
    • Wärmepumpen - Luft-Wasser
    • Wärmepumpen - Sole-Wasser (Geothermie)
    • Pelletheizungen als Hauptwärmeerzeuger
  • Maßnahmen zur Unterstützung von Heizungsanlagen
    • Solarthermische Anlagen und PVT-Anlagen gemäß der „Liste der förderfähigen Kollektoren u. Solaranlagen“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Stand 01.10.2024, ab einer Fläche von mehr als 8 m² und bei Erweiterung bestehender Anlagen mindestens um 4 m².
Der Bauantrag des Gebäudes muss vor dem 01.01.2015 gestellt worden sein.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern oder von Vereinsräumen in Sporteinrichtungen sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nichtrückzuzahlende Zuschüsse (Projektförderung).
  • Die Förderung beträgt für
    • Wärmepumpe: 1.000 Euro
    • Wärmepumpe Geothermie: 1.000 Euro
    • Pelletheizung: 1.000 Euro
    • Solarthermische Anlagen und PVT-Anlagen gem. BAFA- Liste ab einer Fläche von mehr als 8 m²: 1.000 Euro
    • bei Erweiterung bestehender Anlagen mindestens um 4 m²: 500 Euro
Kumulierung:
  • Eine Kombination mit anderen Förder- und Darlehensprogrammen des Bundes und des Landes oder anderen Institutionen ist möglich, falls dies nach den Bestimmungen der anderen Förder-/Darlehensprogramme zulässig ist.
  • Eine Kumulierung mit Fördermitteln anderer Gebietskörperschaften in der StädteRegion Aachen ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

Altbau plus e.V.
Aachen-Münchener-Platz 5
52064 Aachen
Telefon: 0241/413888-10
E-Mail-Adresse: info@altbauplus.de
Internet: www.altbauplus.info

Kontakt zum Fördergeber:

StädteRegion Aachen
Amt f. Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Zollernstraße 10
52070 Aachen
E-Mail-Adresse: wohnraumfoerderung@staedteregion-aachen.de
Internet: www.staedteregion-aachen.de

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