Förderprogramm: Saarland - Wohnraumförderungsprogramm - Erwerb von Bestandsobjekten mit Modernisierung


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb von Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern zur Selbstnutzung mit anschließender Modernisierung. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen u. a.:

  • Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten
  • Erneuerung der Heizungsanlagen zur Minderung des CO2- und SO2 Ausstoßes
  • Einbau von Wärmedämmfenstern
  • Verbesserung der Wärmedämmung von Fassaden, Dächern, Kellerdecken oder nicht ausgebauten Dachräumen (oberste Geschossdecke)
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umrüstung und Umstellung der Heizungsanlage (Einbau von Mess- und Regeltechnik, Wärmedämmung der Heizrohre)
  • Anschluss an Fernwärmeversorgung
  • Anlagen zur Wärmerückgewinnung
  • Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biogasanlagen
  • Einbau von Kalt- und Warmwasserzählern
  • Kosten für Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht wurden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Förderkredit für den Erwerb beträgt pauschal 50.000 Euro, für die Modernierung werden maximal 80 Prozent der förderbaren Kosten, höchstens jedoch 70.000 Euro mitfinanziert.
  • Es muss eine Eigenleistung von mindestens 20 Prozent der Modernisierungskosten erbracht werden.
  • Die Auszahlung des Darlehens beträgt 100 Prozent.
  • Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre und ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens.
  • Es wird eine tilgungsfreie Zeit von 1 Jahr gewährt.
  • Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in monatlich gleich bleibenden Raten (Zins- und Tilgungszahlung).
  • Es wird nur Wohnraum gefördert, dessen Wohnfläche 180 m² nicht übersteigt. Bei Zweifamilienhäusern darf die Gesamtwohnfläche 260 m² nicht überschreiten und keine der Wohnungen größer als 180 m² sein. Eine Überschreitung dieser Grenzen ist bei Haushalten mit mehr als vier Haushaltsangehörigen um 15 m² je weiterem Haushaltsangehörigen möglich.
Kumulierung:
  • Fördermittel aus nicht-öffentlich bezuschussten Programmen können bei Wohnraumbeschaffungsmaßnahmen zusätzlich in Anspruch genommen werden.
  • Bei Modernisierungsmaßnahmen ist eine Förderung nicht möglich, wenn die Wohnung bereits in einem früheren Modernisierungsprogramm gefördert wurde oder für die gleiche Maßnahme Fördermittel des Landes aus einem anderen Modernisierungsprogramm in Anspruch genommen werden sollen.

Kontakt zur Antragstelle:

SIKB - Saarländische
Investitionskreditbank AG
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/3033-333
Fax: 0681/3033-5444
E-Mail-Adresse: wohnungsbau@sikb.de
Internet: www.sikb.de

Kontakt zum Fördergeber:

Ministerium der Finanzen
Referat D/3, Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-2613
Fax: 0681/501-1590
Internet: www.saarland.de/mfw/DE/home/home_node.html

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