Förderprogramm: Stadt Marburg - Zuschussprogramm Klimafreundlich Wohnen


Was wird gefördert?

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

  • Installation oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage.
  • Installation oder Erweiterung einer Fassaden-Photovoltaikanlage
  • Installation oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage auf einer Dachbegrünung
  • Installation und Ansteuerung eines externen Heizstabs zur Brauchwassererwärmung in einem Pufferspeicher (stufenlos oder mindestens dreistufig)
  • Installation einer Warmwasser- Wärmepumpe (Trinkwasser-/Brauchwasser-Wärmepumpe)
  • Installation einer Wärmepumpe für Heizungszwecke
  • Installation eines Stromspeichers zur Speicherung des mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Stroms
  • Umbau einer Überschussanlage zu einer Eigenverbrauchsanlage von Ü20 Photovoltaikanlagen (Anlagen, die über 20 Jahre alt sind)
  • Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz
  • Elektrostatische Partikelabscheider für bestehende Heizungsanlagen für Holz oder Pellets
  • Bauliche Wärmedämmung des Daches, der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke, wenn hierbei Dämmstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen/Naturdämmstoffe (Holzfaser, Hanf, Wolle, Schafs- oder Baumwolle, Schilf, Flachs etc.) oder Zellulose verwendet werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte sowie von Eigentümer*innen bevollmächtigte Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss ergibt sich wie folgt:
  • Photovoltaikanlagen werden mit 150 Euro pro kWp bezuschusst. Der maximale Zuschuss beträgt pro Antrag inklusive der damit kombinierbaren Maßnahmen 3.000 Euro.
  • 25 Euro pro kWp Zuschlag bei Fassaden-Photovoltaikanlagen. Diese Förderung ist nur in Kombination mit der Photovoltaikförderung möglich.
  • 25 Euro pro kWp Zuschlag bei der Installation oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage auf einer Dachbegrünung. Diese Förderung ist nur in Kombination mit der Photovoltaikförderung möglich.
  • 250 Euro für die Ansteuerung eines externen Heizstabs (stufenlos oder mindestens dreistufig). Diese Förderung ist nur in Kombination mit der Photovoltaikförderung oder in Verbindung mit einer vorhandenen Photovoltaikanlage möglich.
  • 500 Euro für eine Warmwasser-Wärmepumpe (Trinkwasser- / Brauchwasser-Wärmepumpe)
  • 750 Euro für eine konventionelle Wärmepumpe für Heizungszwecke mit fluoriertem Standard-Kältemittel
  • 1.500 Euro für eine Wärmepumpe für Heizungszwecke mit natürlichem Kältemittel (R290, R600a, R717, R744). Die Förderung von Wärmepumpen ist kombinierbar mit der Photovoltaikförderung. Wärmepumpen sind auch ohne eine vorhandene oder gleichzeitig bezuschusste Photovoltaikanlage förderfähig.
  • 500 Euro für einen herkömmlichen Stromspeicher (Lithium-Ionen).
  • 1.500 Euro für einen Speicher mit innovativen und/oder nachhaltigen Speichermedien (Natrium-Ionen/Salzwasser, Natrium-Nickelchlorid, Redox Flow, Wasserstoff). Stromspeicher sind nur in Kombination mit der Photovoltaikförderung oder in Verbindung mit einer vorhandenen Photovoltaikanlage möglich.
  • 500 Euro für Umbaukosten von einer Überschussanlage zu einer Eigenverbrauchsanlage von Ü20 Photovoltaikanlagen (Anlagen, die über 20 Jahre alt sind).
  • 2.000 Euro pro Antrag für einen Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz.
  • 500 Euro für elektrostatische Partikelabscheider für bestehende Biomasse Heizungsanlagen (Scheitholz, Hackschnitzel oder Pellets).
  • Bei der Dämmung des Daches werden 15 Euro je m² gedämmter Fläche bis maximal 3.000 Euro pro Antrag bezuschusst.
  • Bei der Dämmung der oberen Geschossdecke oder der Kellerdecke werden 15 Euro (bei Eigenleistungen 7,50 Euro) je m² gedämmter Fläche bis max. 1.000 Euro pro Objekt bezuschusst.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig. Kumulierungsverbote und Förderrichtlinien anderer Förderprogramme sind zu beachten. Die Summe der öffentlichen Förderungen darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadtwerke Marburg GmbH
Am Krekel 55
35039 Marburg
Herr Christof Jacobi
Telefon: 06421/205-313
Fax: 06421/205-233
Internet: www.stadtwerke-marburg.de

Kontakt zum Fördergeber:

Magistrat der Stadt Marburg
Amt / Bereich Fachdienst 69.3 - Klimaschutz
Software-Center 5a
35037 Marburg
Frau Wiebke Smeulders
Telefon: 06421/201-1936
Fax: 06421/201-981936
E-Mail-Adresse: Klimaschutz@marburg-stadt.de
Internet: www.marburg.de

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