Förderprogramm: Stadtwerke Krefeld - Wärmepumpe


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Installation einer Wärmepumpe.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer*innen im Krefelder Stadtgebiet.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt für erdgasbetriebene Wärmepumpen 500 Euro sowie für strombetriebene Wärmepumpen 250 Euro (maximale Leistungsstärke 50 kW).
  • Voraussetzung: Der/die Antragstellende verpflichtet sich zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrages für Wärmepumpen mit der SWK ENERGIE GmbH für zwei Jahre.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

SWK ENERGIE GmbH
- Energieberatung -
St. Töniser Straße 124
47804 Krefeld
Telefon: 02151/98 22 00
Fax: 02151/98 33 22 00
E-Mail-Adresse: energieberatung@swk.de
Internet: www.swk.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Wärmepumpe | label_erdgas_wp_neubau

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