Förderprogramm: Land Brandenburg - Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen der nachhaltigen Modernisierung von vermietetem Wohnraum im Land Brandenburg.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investierende der Wohnungswirtschaft.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Mit dem Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren erhalten Sie von der ILB einen Tilgungszuschuss von fünf Prozent des Zusagebetrages. Diesen schreibt die ILB Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindungsfrist gut. Das reduziert die Restschuld mit einem Mal. Voraussetzung für die Gutschrift ist ein störungsfreier Darlehensverlauf.
  • Auszahlung: 100 Prozent
  • Kreditlaufzeit: bis zu 25 Jahre
  • Zinsbindung: bis zu 20 Jahren
  • Zinssatz: Kapitalmarktzins
  • Anfängliche Tilgung: mindestens drei Prozent p. a.
  • Zins- und Tilgungszahlung: monatlich im Nachhinein
  • Bearbeitungsgebühr: keine
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten ist zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Telefon: 0331/660-1322
Fax: 0331/660-1122
Internet: www.ilb.de

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