Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - Eigentumsförderung - Modernisierung


Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle baulichen Maßnahmen der Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

  • Energetische Modernisierung
  • Abbau von Barrieren
  • Sicherungen vor Extremwetterereignissen
  • Umbau wegen Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
  • Aus- und Anbau sowie Aufstockung für eine angemessene Wohnraumversorgung
  • Verbesserung des Einbruchschutzes
  • Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home).
Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) werden ebenfalls mitfinanziert. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Die Förderung kann natürlichen und juristischen Personen als Eigentümer*innen oder als Erbbauberechtigte gewährt werden, sofern sie die Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 WFNG NRW erfüllen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt mit Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
  • Das Darlehen beträgt höchstens bis zu 200.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim.
  • Darlehensbeträge unter 5.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim werden nicht bewilligt (Bagatellgrenze).
  • Die Dauer der Zinsbindung beträgt 20, 25 oder 30 Jahre (= Zeitraum der Mietpreis- und Belegungsbindung).
  • Das Darlehen wird für die ersten fünf Jahre der Laufzeit zinsfrei gewährt. Danach beträgt der Zins jährlich 0,5 Prozent bis zum Ende der Zinsverbilligungsdauer. Im Anschluss wird das Darlehen marktüblich verzinst.
  • Auf Antrag kann ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 25 Prozent des Förderdarlehens (Einkommensgruppe A) bzw. 15 Prozent des Förderdarlehens (Einkommensgruppe B) gewährt werden.
  • Der Tilgungsnachlass erhöht sich um jeweils weitere 5 Prozentpunkte bei
    • Erreichen des BEG-Standards "Effizienzhaus 85" und besser
    • Deckung des Endenergiebedarfs für die Wärmeversorgung (Brauchwasser und Heizung) vollständig durch im Gebäude oder gebäudenah eigenerzeugte, erneuerbare Energie (Netto-Null-Standard)
    • der ausschließlicher Verwendung von zertifizierten ökologischen Dämmstoffen.
  • Werden individuelle Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (ab GdB 50) oder Pflegebedürftige (Pflegegrad) umgesetzt, beträgt der Tilgungsnachlass 50 Prozent für diesen Teil des Darlehens.
Kumulierung:
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus anderen Programmen ist zulässig.
  • Zur Gesamtfinanzierung vorgesehene Zuschüsse aus anderen Förderungen sind bei der Darlehensberechnung in Abzug zu bringen.
  • Insgesamt darf die Summe der Fördermittel die Gesamtkosten nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen
oder Städten

Kontakt zum Fördergeber:

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/91741-4500
Fax: 0211/91741-7832
E-Mail-Adresse: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de

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