Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - Eigentumsförderung - Modernisierung


Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden beantragen, durch die

  • der Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöht wird (z. B. Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes)
  • Energie nachhaltig eingespart oder durch die das Klima nachhaltig geschützt wird
  • Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen
  • Wohnraum durch Um- und Ausbau neu geschaffen wird.
Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) werden ebenfalls mitfinanziert. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Die Förderung kann natürlichen und juristischen Personen als Eigentümer*innen oder als Erbbauberechtigte gewährt werden, sofern sie die Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 WFNG NRW erfüllen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
  • Die Förderung erfolgt mit Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
  • Das Darlehen beträgt höchstens bis zu 220.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim.
  • Darlehensbeträge unter 5.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim werden nicht bewilligt (Bagatellgrenze).
  • Die Dauer der Zinsbindung beträgt 20, 25 oder 30 Jahre (= Zeitraum der Mietpreis- und Belegungsbindung).
  • Das Darlehen wird für die ersten fünf Jahre der Laufzeit zinsfrei gewährt. Danach beträgt der Zins jährlich 0,5 Prozent bis zum Ende der Zinsverbilligungsdauer. Im Anschluss wird das Darlehen marktüblich verzinst.
  • Auf Antrag kann ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 25 Prozent des Förderdarlehens (Einkommensgruppe A) bzw. 15 Prozent des Förderdarlehens (Einkommensgruppe B) gewährt werden.
  • Der Tilgungsnachlass erhöht sich um jeweils weitere 5 Prozentpunkte bei
    • Erreichen des BEG-Standards "Effizienzhaus 85" und besser
    • Deckung des Endenergiebedarfs für die Wärmeversorgung (Brauchwasser und Heizung) vollständig durch im Gebäude oder gebäudenah eigenerzeugte, erneuerbare Energie (Netto-Null-Standard)
    • der ausschließlicher Verwendung von zertifizierten ökologischen Dämmstoffen.
  • Werden individuelle Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (ab GdB 50) oder Pflegebedürftige (Pflegegrad) umgesetzt, beträgt der Tilgungsnachlass 50 Prozent für diesen Teil des Darlehens.
Kumulierung:
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus anderen Programmen ist zulässig.
  • Zur Gesamtfinanzierung vorgesehene Zuschüsse aus anderen Förderungen sind bei der Darlehensberechnung in Abzug zu bringen.
  • Insgesamt darf die Summe der Fördermittel die Gesamtkosten nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen
oder Städten

Kontakt zum Fördergeber:

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/91741-4500
Fax: 0211/91741-7832
E-Mail-Adresse: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de

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