Förderprogramm: Stadt Bad Homburg - Energiesparförderprogramm, Wärmedämmmaßnahmen


Was wird gefördert?

Geförderte Wärmedämmmaßnahmen an der beheizten Gebäudehülle (Wohnraum):

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung des Daches (Zwischen-/Aufsparrendämmung, Flachdach)
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Dämmung der Kellerdecke (Keller, Kellerdecke, Bodenplatte, Kelleraußenwände, Innenwände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen)
  • Austausch von Fenstern, Türen und Rollladenkästen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss wird wie folgt gewährt:
  • Außenwände: 40 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,20, höchstens aber mit 12.000 Euro für Gebäude
  • Zwischensparrendämmung: 30 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,20, höchstens aber mit 6.000 Euro für Gebäude
  • Aufsparrendämmung: 35 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,14, höchstens aber mit 8.000 Euro für Gebäude
  • Flachdach: 35 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,14, höchstens aber mit 8.000 Euro für Gebäude
  • Oberste Geschossdecke: 25 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,14, höchstens aber mit 5.000 Euro für Gebäude
  • Keller: 25 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,25, höchstens aber mit 5.000 Euro für Gebäude
  • Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen: 25 Euro/m² gedämmter Fläche, höchstens aber 8.000 Euro
  • Fenster, Fenstertüren, Haustüren und Dachflächenfenster: 70 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,95, höchstens aber mit 3.000 Euro für Gebäude
  • Es wird eine Sonderförderung von 5.000 Euro für Gebäude mit 1 bis 2 Wohneinheiten gewährt, wenn durch die Maßnahmen am Gebäude der Neubaustandard gemäß dem aktuell gültigen GEG oder der KfW-Effizienzhaus-Standard 100 (2016) erreicht wird.
  • Die Förderung darf in keinem Fall mehr als 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme betragen. Die Gesamtförderung pro Wohngebäude beträgt maximal 40.000 Euro.
Kumulierung: Die Förderung ist mit anderen Zuschüssen oder Zuwendungen anderer Träger grundsätzlich kumulierbar. Die Förderung darf in keinem Fall mehr als 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme betragen – einschließlich der Förderung von dritter Seite. Ausgenommen hiervon ist die Erstattung der Kosten für den „Energie-Check“ der Verbraucherzentrale.

Kontakt zur Antragstelle:

Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Fachbereich Klimaschutz, Umwelt und Mobilität
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Internet: www.bad-homburg.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Bad Homburg v.d.Höhe
Energieberatung
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Telefon: 06172/100-6716
Fax: 06172/100 6181
E-Mail-Adresse: energieberatung@bad-homburg.de
Internet: www.bad-homburg.de

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