Förderprogramm: Stadt Bad Homburg - Energiesparförderprogramm, Wärmedämmmaßnahmen
Was wird gefördert?
Geförderte Wärmedämmmaßnahmen an der beheizten Gebäudehülle (Wohnraum):
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung des Daches (Zwischen-/Aufsparrendämmung, Flachdach)
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dämmung der Kellerdecke (Keller, Kellerdecke, Bodenplatte, Kelleraußenwände, Innenwände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen)
- Austausch von Fenstern, Türen und Rollladenkästen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss wird wie folgt gewährt:- Außenwände: 40 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,20, höchstens aber mit 12.000 Euro für Gebäude
- Zwischensparrendämmung: 30 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,20, höchstens aber mit 6.000 Euro für Gebäude
- Aufsparrendämmung: 35 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,14, höchstens aber mit 8.000 Euro für Gebäude
- Flachdach: 35 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,14, höchstens aber mit 8.000 Euro für Gebäude
- Oberste Geschossdecke: 25 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,14, höchstens aber mit 5.000 Euro für Gebäude
- Keller: 25 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,25, höchstens aber mit 5.000 Euro für Gebäude
- Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen: 25 Euro/m² gedämmter Fläche, höchstens aber 8.000 Euro
- Fenster, Fenstertüren, Haustüren und Dachflächenfenster: 70 Euro/m² Dämmfläche bei U-Wert in W/(m²*K) 0,95, höchstens aber mit 3.000 Euro für Gebäude
- Es wird eine Sonderförderung von 5.000 Euro für Gebäude mit 1 bis 2 Wohneinheiten gewährt, wenn durch die Maßnahmen am Gebäude der Neubaustandard gemäß dem aktuell gültigen GEG oder der KfW-Effizienzhaus-Standard 100 (2016) erreicht wird.
- Die Förderung darf in keinem Fall mehr als 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme betragen. Die Gesamtförderung pro Wohngebäude beträgt maximal 40.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Fachbereich Klimaschutz, Umwelt und Mobilität
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Internet: www.bad-homburg.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe
Energieberatung
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Telefon: 06172/100-6716
Fax: 06172/100 6181
E-Mail-Adresse: energieberatung@bad-homburg.de
Internet: www.bad-homburg.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Fassadendämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe