Förderprogramm: Stadt Düsseldorf - Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf

Was wird gefördert?

Gefördert werden u.a.:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Hochwasserbeständige und wasserdichte Fenster und Türen
  • Heizungsoptimierung
  • Neuanschluss an die Fernwärme (bei Bestandsbauten)
  • Thermische Solaranlagen (bei Bestandsbauten)
  • Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen (bei Bestands- und Neubauten)
  • Photovoltaik-Anlagen (bei Bestands- und Neubauten)
  • Speichersysteme für Photovoltaik –Anlagen (bei Bestands- und Neubauten)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (bei Bestands- und Neubauten
  • Wärmepumpen (bei Bestandsbauten)
  • Innovationsförderung Wärmepumpe-Photovoltaik-Kombination (bei Bestandsbauten)
  • Wand-Ladestation für Elektroautos (bei Bestands- und Neubauten)
  • Energieeffiziente Wohngebäude (bei Neubauten).

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Förderempfänger und antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf liegen.
  • Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich die zu sanierenden Gebäude befinden. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit hat durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt zu erfolgen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung aus dem Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf ist auf maximal 50 Prozent der Gesamtkosten einer Maßnahme begrenzt. Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal 100.000 Euro pro Förderempfänger*in und Jahr festgesetzt, das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für die förderfähige Maßnahme beträgt 2.000 Euro brutto.

  • Wärmedämmung der Außenwand: "umweltfreundlich" (Zertifizierung Blauer Engel, Zertifizierung natureplus) und Baustoffklasse A1/A2 60 Euro/m², "umweltfreundlich" und Baustoffklasse B1/B2 40 Euro/m² sowie sonstige Dämmstoffe 20 Euro/m².
  • Wärmedämmung Schrägdächer: "umweltfreudlich" 60 Euro/m², sonstige Dämmstoffe 20 Euro/m².
  • Wärmedämmung Flächdächer: 60 Euro/m², sonstige Dämmstoffe 20 Euro/m².
  • Förderhöhe für die Wärmedämmung von Dächern in Kombination mit einer Dachbegrünung: Fördersatz Dachdämmung + 40 Euro/m²
  • Wärmedämmung der obersten Geschossdecke: "umweltfreundlich" 20 Euro/m², sonstige Dämmstoffe 20 Euro/m².
  • Wärmedämmung der Kellerdecke: "umweltfreundlich" 20 Euro/m², sonstige Dämmstoffe 10 Euro/m².
  • Erneuerung von Fenstern und Haustüren: Die Förderung beträgt in Abhängigkeit vom verwendeten Rahmenmaterial:
    • Holz aus Deutschland und angrenzenden Ländern mit FSC-/PEFC-Zertifikat: 150 Euro/m²
    • Holz aus sonstigen Ländern mit FSC-/PEFC-Zertifikat: 70 Euro/m²
    • Aluminium Cradle to Cradle® (C2C):150 Euro/m²
    • Aluminium: 50 Euro/m²
    • rPVC mit mindestens 55 Prozent Rezyklat-Anteil: 150 Euro/m²
    • Sonstige Materialien: 70 Euro/m²
  • Sofern im Bereich der erneuerten Fenster parallel ein außenliegender Sonnenschutz errichtet bzw. ersetzt wird, erhöht sich die ermittelte Fördersumme um 20 Prozent.
  • Hochwasserbeständige und wasserdichte Fenster und Türen: Die Förderung beträgt unabhängig vom Material der Fenster-/Türprofile 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Heizungsoptimierung: Förderfähige Maßnahmen sind u.a. hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Austausch von Thermostatventilen, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Die Förderung beträgt 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Maximal 4.000 Euro pro Nutzungseinheit (wohnlich oder gewerblich genutzt).
  • Neuanschluss an die Fernwärme:
    • Die Förderung beträgt für die Erstellung des Netzanschlusses einschließlich Kostenbeteiligung am vorgelagerten Netz 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 Euro.
    • Die Förderung beträgt für die Hauszentrale und Maßnahmen im Bereich der Hausanlage bzw. nur für Maßnahmen im Bereich der Hausanlage 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Technische Anlagen zur Nutzung der Solarenergie:
    • Einbau thermischer Solaranlagen zur Warmwasserbereitung: bis 2 Nutzungseinheiten 1.000 Euro pro Gebäude und Anlage und bei mehr als 2 Nutzungseinheiten 150 Euro/m² für die ersten 20 m² Bruttokollektorfläche sowie 100 Euro für jeden m² über 20 m² Bruttokollektorfläche
    • Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung: für alle Gebäudetypen 200 Euro/m² für die ersten 20 m² Bruttokollektorfläche und 120 Euro für jeden m² über 20 m² Bruttokollektorfläche.
  • Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen: Gefördert wird die Neuinstallation von netzgekoppelten steckerfertigen PV-Anlagen mit einer installierten Wechselrichter-Gesamtleistung bis 600 W oder entsprechend der jeweils gültigen Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 600 Euro.
  • Photovoltaik-Anlagen: Gefördert wird die Neuinstallation oder Erweiterung von Photovoltaik (PV)-Anlagen.
    • Die Förderung der PV-Anlage wird mit einer Grundförderung und einer leistungsabhängigen Förderung berechnet: Die Grundförderung für Anlagen größer 1 kWp beträgt 1.000 Euro pauschal – bei einer Erweiterung entfällt die Grundförderung. Die Leistungsabhängige Förderung beträgt 200 Euro pro kWp für Anlagen größer 1 kWp bis einschließlich 45 kWp. Die maximale Förderung für PV-Anlagen beträgt 10.000 Euro.
    • Die Förderung für die Integration intelligenter Messtechnik bei PV-Anlagen in Zwei- und Mehrfamilienhaus beträgt 40 Prozent der förderfähigen Kosten (Produkt- und Installationskosten für Elektroverteilung und Messtechnik einschließlich ggf. erforderlicher Schlitz-, Stemm-, Putz-, Abkastungsarbeiten), maximal jedoch 4.000 Euro pro Förderantrag.
  • Speichersysteme für Photovoltaik-Anlagen: Die Förderung beträgt pro Batteriespeichersystem nach der installierten Bruttospeicherkapazität 250 Euro/KWh Batteriespeicherkapazität. Die maximale Förderung für Speichersysteme beträgt 10.000 Euro.
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung: Die Förderung beträgt:
    • für dezentrale Lüftungsanlagen: 200 Euro pro dezentrales Lüftungsgerät
    • für zentrale Lüftungsanlagen in Gebäuden mit 1 und 2 Nutzungseinheiten: 1.200 Euro pro lüftungstechnisch versorgte Nutzungseinheit
    • für zentrale Lüftungsanlagen in Gebäuden ab 3 Nutzungseinheiten: 800 Euro pro lüftungstechnisch versorgte Nutzungseinheit.
  • Wärmepumpen: Bei Anlagen in Gebäuden, die an die Nah-/ oder Fernwärmeversorgung angeschlossen sind oder werden sollen oder im ausgewiesenen Fernwärme-Vorranggebiet liegen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Die Förderung beträgt pro Anlage nach der installierten Nennwärmeleistung:
    • bis 25 kW = 3.500 Euro
    • über 25 bis 50 kW = 4.000 Euro
    • über 50 kW = 4.500 Euro.
  • Innovationsförderung Wärmepumpe-Photovoltaik-Kombination: Gefördert wird der gleichzeitige Einbau einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaik (PV)-Anlage einschließlich Speicher mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Wand-Ladestation für Elektroautos: Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Gesamtkosten (Anschluss- und Gerätekosten). Die maximale Förderung pro installierter Ladestation beträgt 2.000 Euro.
  • Energieeffiziente Wohngebäude: Gefördert wird der Bau und der Ersterwerb besonders energieeffizienter neuer Wohngebäude: Effizienzhaus-Stufe 40, 40 plus oder Passivhaus-Standard: Classic, Plus und Premium. Die Förderung beträgt anteilig zu den förderfähigen Kosten:
    • EH 40: 10 Prozent
    • PH Classic EH 40 plus: 12,5Prozent
    • PH Plus PH Premium: 15 Prozent.
Kumulierung: Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förder- und Zuschussprogrammen ist möglich, sofern da­ durch nicht die maximale Förderhöhe von 50 Prozent der Gesamtkosten überschritten werden. In den Antragsformularen ist anzugeben, ob andere För­dermittel in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Düsseldorf
Umweltamt
40200 Düsseldorf

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt
Abteilung Umweltplanung und Klimaschutz
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211/89-25955
E-Mail-Adresse: klimafreundlich-wohnen@duesseldorf.de
Internet: www.duesseldorf.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fassadendämmung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Austausch der Umwälzpumpe | Smart Home / Hausautomation | Hydraulischer Abgleich | Fernwärme | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Balkon-Kraftwerk | Photovoltaik | Batteriespeicher | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe | label_waermepumpe | label_waermepumpe_luft | label_waermepumpe_wasser | Kauf einer Ladestation

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