Förderprogramm: Bundesministerium der Finanzen - Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar


Was wird gefördert?

  • Privatkund*innen können 20 Prozent, maximal 1.200 Euro ihrer Handwerkskosten von der Steuer absetzen.
  • Absetzbar sind aber nur die Arbeits- und nicht die Materialkosten.
  • Steuerlich begünstigte Arbeiten sind beispielsweise Wärmedämmmaßnahmen und der Austausch von Fenstern oder der Heizungsanlage.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Personen.

  • Im Falle einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Arbeitgeber oder Auftraggeber können einzelne Wohnungseigentümer*innen nur dann ihre anteiligen Kosten geltend machen, wenn die individuellen Kosten gesondert aufgeführt und der Anteil steuerbegünstigter Kosten ausgewiesen ist (z. B. Arbeits- und Fahrtkosten). Der Nachweis kann auch durch eine entsprechende Bescheinigung der Hausverwaltung erfolgen.
  • Auch Mieter*innen können Nebenkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und handwerkliche Tätigkeiten von der Steuer absetzen. Die Kosten können durch die Jahresabrechnung oder durch die Bescheinigung des Vermietenden steuerlich geltend gemacht werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Arbeitskosten müssen dabei zwischen 300 und 6.000 Euro liegen.
  • Die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden.
  • Der Steuerbonus wird in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht und auf die gezahlte Einkommensteuer angerechnet.
  • Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen von Neubaumaßnahme werden grundsätzlich nicht begünstigt.

Kontakt zur Antragstelle:

zuständiges Finanzamt

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Telefon: 03018/682 - 0
Internet: www.bundesfinanzministerium.de

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