Förderprogramm: Stadtwerke Kaarst - Förderprogramm Gas


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Erdgas-Blockheizkraftwerke
  • Erdgas Brennwertheizungen
  • Erdgas-Wärmepumpen
  • Solarthermieanlagen in Kombination mit einer Erdgasheizung
  • Solarthermieanlagen für eine bestehende Erdgasheizung
  • hydraulischer Abgleich
  • elektronische Heizkörperthermostate.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Personen im Gasgrundversorgungsgebiet.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • 333 Euro für ein Erdgas-Blockheizkraftwerk
  • 100 Euro für eine Erdgas Brennwertheizung
  • 100 Euro für eine Erdgas-Wärmepumpe
  • 100 Euro für eine Solarthermieanlage in Kombination mit einer Erdgasheizung
  • 100 Euro für eine Solarthermieanlage für eine bestehende Erdgasheizung
  • 50 Euro für einen hydraulischen Abgleich
  • 25 Euro für mindestens 3 elektronische Heizkörperthermostate.
  • Voraussetzung: Die Auszahlung der vollständigen Förderung ist daran gebunden, dass der/die Kund*in für 24 Monate Erdgas von der Stadtwerke Kaarst GmbH bezieht.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Telefon: 0203/540-231, 0800 1 99 99 60
Fax: 0203/540-298
E-Mail-Adresse: energieberatung@stadtwerke-kaarst.de
Internet: www.stadtwerke-kaarst.de

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