Förderprogramm: Stadt Waiblingen - Förderprogramm Klimaschutz, Erneuerbare Energien


Was wird gefördert?

Gefördert wird

  • die Installation einer thermischer Solaranlage
  • Solarstrom für Wohngebäude (PV-Anlage)
  • Solarstromspeicher.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Wohngebäuden/Wohnungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Termische Solaranlage: 70 Euro/m² Bruttokollektorfläche, maximal 1.500 Euro/Objekt.
  • Photovoltaikanlage: Begleitende Maßnahmen 100 Euro/KWp, 50 Prozent der anrechenbaren Kosten (des Bruttobetrages), maximal 1.000 Euro/Objekt
  • Solarspeicher: 100 Euro/KWh Speicherkapazität pro KWp PV-Anlage älter als 20 Jahre, maximal 0,8 KWh Stromspeichervolumen förderfähig, Höchstbetrag: 800 Euro/Objekt.
Kumulierung: Eine Kombination mit staatlichen Förderprogrammen ist erlaubt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Waiblingen, Bürgerdienste Bauen und
Umwelt - Abteilung Umwelt
Kurze Straße 24
71332 Waiblingen
Telefon: 07151/5001-3260
Fax: 07151/5001-406
E-Mail-Adresse: umwelt@waiblingen.de
Internet: www.waiblingen.de

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