Förderprogramm: Stadt Wolfsburg - Wohnraumförderungsmittel


Was wird gefördert?

Die Stadt Wolfsburg gewährt für die Errichtung bzw. den Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen zinslose bzw. zinsgünstige Baudarlehen.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Eigentümer*innen- bzw. Erbengemeinschaften (natürliche Personen). Die Einkommensgrenze nach § 3 Nds. Wohnraumfördergesetz (NWoFG) darf um nicht mehr als 60 Prozent überschritten werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Darlehen werden gewährt:
  • Für junge Ehepaare gem. NWoFG 20.000 Euro
  • Familien mit 1 Kind (unter 18) 30.000 Euro
  • Familien mit 2 Kindern (unter 18) 40.000 Euro
  • Familien mit 3 (unter 18) 50.000 Euro
  • Familien mit 4 und mehr Kinder (unter 18) 60.000 Euro
  • Für behinderungsbedingte Baumaßnahmen + 15.000 Euro
  • Für die Gebiete der Ortsräte Detmerode, Mitte-West, Nordstadt, Stadtmitte und Westhagen sowie in förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebieten im übrigen Stadtgebiet wird der Förderungsbetrag um 25 Prozent erhöht.
  • Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 30 Prozent der Gesamtinvestitionskosten.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Wolfsburg
Wohnraumförderung
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361/28-1234
Fax: 05361/28-1824
E-Mail-Adresse: wfs@stadt.wolfsburg.de
Internet: www.wolfsburg.de

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