Förderprogramm: Baden-Württemberg - Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen, Zusatzfinanzierung Energieeffizienz


Was wird gefördert?

Gefördert wird wenn

  • die energetische Sanierung eine Verbesserung zum aktuellen Energieverbrauch Ihrer Immobilie herbeiführt
  • die energetische Sanierung innerhalb von 10 Jahren nach Zusage der Basisförderung erfolgt
  • die energetische Sanierung mit einem zugelassenen Energieberater nach der Liste www. energie-effizienz-experten.de erfolgt
  • die Maßnahmen den technischen Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechen
  • eines der folgenden Vorhaben vorliegt:
    • Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete: an der Gebäudehülle (zum Beispiel Fenster, Dach), an der Anlagetechnik (zum Beispiel Lüftungsanlage einbauen) und an der Wärmeerzeugung / Heizungstechnik / Heizungsoptimierung
    • Maßnahmen mit Sanierungsfahrplan: Schritt für Schritt geplante und abgestimmte Maßnahmen eines Energieberaters (Einzelmaßnahmen oder Maßnahmepakete)
    • Sanierung Plus oder Denkmal: Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal, Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 55 oder Effizienzhaus 40.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden private Haushalte (Familien) mit mindestens einem minderjährigen Kind, also Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften.
  • Antragsberechtigt sind nur der oder die Eigentümer*in bzw. Erwerbende der Immobilie. Das Gesamteinkommen des Haushalts darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
  • Die Kredithöhe beträgt bei Sanierung Plus und Denkmal bis zu 120.000 Euro und für Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete bis zu 50.000 Euro
  • Der Sollzins beträgt 0 Prozent, die Tilgung 3 Prozent p.a. aus dem Bruttodarlehensbetrag.
  • Für Maßnahmen mit Sanierungsfahrplan wird ein zusätzlicher Tilgungszuschuss in Höhe von 3 Prozent der Darlehenssumme gewährt.
Kumulierung:
  • Eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen richtet sich nach den Förderrichtlinien der jeweiligen Förderung.
  • Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 und § 35 c Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistung).

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wohnimmobilien
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Expertenteam Eigentumsförderung
Telefon: 0800 1 50 30 30 (kostenlos)
Fax: 0721/150-1281
E-Mail-Adresse: wohneigentum@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

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