Förderprogramm: Baden-Württemberg - Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen, Zusatzfinanzierung Energieeffizienz
Was wird gefördert?
Gefördert wird wenn
- die energetische Sanierung eine Verbesserung zum aktuellen Energieverbrauch Ihrer Immobilie herbeiführt
- die energetische Sanierung innerhalb von 10 Jahren nach Zusage der Basisförderung erfolgt
- die energetische Sanierung mit einem zugelassenen Energieberater nach der Liste www. energie-effizienz-experten.de erfolgt
- die Maßnahmen den technischen Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechen
- eines der folgenden Vorhaben vorliegt:
- Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete: an der Gebäudehülle (zum Beispiel Fenster, Dach), an der Anlagetechnik (zum Beispiel Lüftungsanlage einbauen) und an der Wärmeerzeugung / Heizungstechnik / Heizungsoptimierung
- Maßnahmen mit Sanierungsfahrplan: Schritt für Schritt geplante und abgestimmte Maßnahmen eines Energieberaters (Einzelmaßnahmen oder Maßnahmepakete)
- Sanierung Plus oder Denkmal: Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal, Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 55 oder Effizienzhaus 40.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Gefördert werden private Haushalte (Familien) mit mindestens einem minderjährigen Kind, also Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften.
- Antragsberechtigt sind nur der oder die Eigentümer*in bzw. Erwerbende der Immobilie. Das Gesamteinkommen des Haushalts darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
- Die Kredithöhe beträgt bei Sanierung Plus und Denkmal bis zu 120.000 Euro und für Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete bis zu 50.000 Euro
- Der Sollzins beträgt 0 Prozent, die Tilgung 3 Prozent p.a. aus dem Bruttodarlehensbetrag.
- Für Maßnahmen mit Sanierungsfahrplan wird ein zusätzlicher Tilgungszuschuss in Höhe von 3 Prozent der Darlehenssumme gewährt.
- Eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen richtet sich nach den Förderrichtlinien der jeweiligen Förderung.
- Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 und § 35 c Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistung).
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
L-Bank
Bereich Wohnimmobilien
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Expertenteam Eigentumsförderung
Telefon: 0800 1 50 30 30 (kostenlos)
Fax: 0721/150-1281
E-Mail-Adresse: wohneigentum@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fernwärme | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fensteraustausch | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung