Förderprogramm: Baden-Württemberg - Wohnen mit Kind
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Bau oder der Erwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zur eigenen Nutzung als Wohnraum.
- Beim Bau von Eigenheimen werden finanziert: Kosten für das Grundstück, Baukosten einschließlich Baunebenkosten und Kosten der Außenanlagen.
- Beim Kauf von Eigenheimen werden finanziert: Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten, Kosten für Modernisierung, Instandsetzung und Umbau.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Gefördert werden private Haushalte (Familien) mit mindestens einem minderjährigen Kind, also Ehepaare Alleinerziehende, eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
- Die Summe ihrer positiven Einkünfte darf 200.000 Euro, bei Alleinerziehenden 100.000 Euro, nicht überschreiten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens.
- Gefördert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Der minimale Bruttodarlehensbetrag beträgt 15.000 Euro, der maximale Bruttodarlehensbetrag 100.000 Euro für die selbstgenutzte Wohneinheit.
- Die Laufzeit des Darlehens liegt bei 25 Jahren mit 1 bis 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Die L-Bank vergünstigt die Darlehen gegenüber dem KfW-Wohneigentumsprogramm für die ersten 10 Jahre.
- Die Darlehen sind nicht mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombinierbar.
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden ist zulässig. Die Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.
- Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen), auch nicht als Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
L-Bank
Bereich Wirtschaftsförderung
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/122-2288
Fax: 0711/122-2674
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Dachdämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung | Holzpelletheizung | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe