Förderprogramm: Hamburg - Neubau von Mietwohnungen - 2. Förderweg


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen in Hamburg für alle Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, insbesondere für Familien, Menschen ab 60 Jahre und Behinderte.
  • Die Einkommensgrenze kann um den in der geltenden Fachanweisung der BSW zur Sicherung der Zweckbestimmung der sonstigen geförderten Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für diesen Förderweg genannten Prozentsatz überschritten werden. Als Nachweis gilt der Wohnberechtigungsschein für den 2. Förderweg.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, das durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann. Die Förderung erfolgt je nach Modul durch zinsverbilligte Darlehen, laufende und einmalige Zuschüsse über einen Zeitraum von 30 Jahren. Ab dem 11. Jahr gilt eine Öffnungsklausel zur Anpassung von Förderbedingungen in Zeiten höherer Inflation.
  • Grundmodule
    • Neubau von Mietwohnungen:
      • Die Schaffung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern wird mit Darlehen und laufenden Zuschüssen gefördert.
      • IFB-Förderdarlehen I: Das Grunddarlehen beträgt 1.500 Euro/m² förderfähiger Wohnfläche.
      • Die laufenden Zuschüsse sind von der Höhe des Grundstückswerts und der Größe des Bauvorhabens abhängig, siehe Richtlinie.
    • Erweiterung von Wohnflächen (z. B. Dachgeschossausbauten, Umwandlung gewerblicher Flächen, Umbau von Büros in Wohnungen):
      • Die Zins- und Bindungslaufzeit beträgt 30 Jahre.
      • Das IFB-Förderdarlehen I beträgt bis zu 2.000 Euro/m² förderfähiger Wohnfläche bzw. bis zu 100 Prozent der von der IFB Hamburg anerkannten Bau- und Baunebenkosten der Erweiterung.
      • Laufende Zuschüsse siehe Richtlinie.
    • Barrierereduzierte Grundausstattung:
      • Wohnungsneubauten mit mindestens 4 Geschossen und mindestens 10 geförderten Wohneinheit (WE) pro Treppenhaus sind mit einer barrierereduzierten Grundausstattung zu bauen, die mit einem pauschalen Zuschuss je WE gefördert wird.
      • Barrierereduzierte Grundausstattung: 1.600 Euro/WE
      • Barrierereduzierte Grundausstattung mit barrierefreiem Freisitz: 3.100 Euro/WE.
  • Ergänzungsmodule sind u.a.: IFB-Förderdarlehen II, Energiesparendes Bauen, Nachhaltiges Bauen, Barrierefreie Ausstattung, Gemeinschaftsräume, Aufzugsanlagen, Urbane Mobilität.
Der Zinssatz für die IFB-Förderdarlehen I und II beträgt 1,0 Prozent p. a., die Tilgung beträgt mindestens 2,0 Prozent p. a. zuzüglich ersparter Zinsen. Kumulierung: Die Förderung kann mit anderen Förderangeboten kombiniert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Petra Stinski, Frank Günther
Telefon: 040/24846-417, -314
Fax: 040/24846-56-417, -314
E-Mail-Adresse: p.stinski@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

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