Förderprogramm: Hamburg - Neubau von Mietwohnungen - 2. Förderweg
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen in Hamburg für alle Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, insbesondere für Familien, Menschen ab 60 Jahre und Behinderte.
- Die Einkommensgrenze kann um den in der geltenden Fachanweisung der BSW zur Sicherung der Zweckbestimmung der sonstigen geförderten Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für diesen Förderweg genannten Prozentsatz überschritten werden. Als Nachweis gilt der Wohnberechtigungsschein für den 2. Förderweg.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung ist modular aufgebaut. Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, das durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann. Die Förderung erfolgt je nach Modul durch zinsverbilligte Darlehen, laufende und einmalige Zuschüsse über einen Zeitraum 30 Jahren.
- Investierende erhalten einen Einmalzuschuss von 2.200 Euro je Wohnung mit Beginn der Bindungslaufzeit oder 6.590 Euro je Wohnung nach Ablauf der Bindungslaufzeit.
- Grundmodule sind: Neubau von Mietwohnungen, Erweiterung von Wohnflächen (z. B. Dachgeschossausbauten, Umwandlung gewerblicher Flächen, Umbau von Büros in Wohnungen), Änderung von Wohnflächen, Barrierereduzierte Grundausstattung, Anteil Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende, siehe Richtlinie.
- Ergänzungsmodule sind u.a.: IFB-Förderdarlehen II, Energiesparendes Bauen, Nachhaltiges Bauen, Barrierefreie Ausstattung nach DIN 18040-2, Gemeinschaftsräume, Aufzugsanlagen, Stellplatzförderung, siehe Richtlinie.
- Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindungen entspricht in der Regel der Dauer der Förderung. Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt mtl. 9,20 Euro/m² Wohnfläche und kann alle zwei Jahre um 0,20 Euro/m² Wohnfläche erhöht werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Petra Stinski, Frank Günther
Telefon: 040/24846-417, -314
Fax: 040/24846-56-417, -314
E-Mail-Adresse: p.stinski@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Fernwärme | Holzpelletheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe