Förderprogramm: Stadt Buchholz in der Nordheide - Förderprogramm Stadtklima Buchholz
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- A Photovoltaik
- A1 Gefördert werden der Ersterwerb und die erstmalige Installation einer Balkon-, Fassaden- oder Dach-Photovoltaikanlage mit einer elektrischen Gesamtbruttoleistung der Anlage von mindestens 1 kWp (Kilowatt-Peak)
- A2 Gefördert werden der Ersterwerb und die erstmalige Installation einer Photovoltaikanlage auf oder an einem Gebäude im Buchholzer Stadtgebiet mit mindestens drei Wohneinheiten
- A3 Gefördert wird die freiwillige und erstmalige Herstellung einer Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaik auf Bestandsgebäuden und Neubauten sowie deren Nebengebäuden im gesamten Gebiet der Stadt Buchholz i.d.N.
- B Sanierung
- B1 Gefördert werden Dämmmaßnahmen (Dachdämmung, Fassadendämmung, Innendämmung, Einblasdämmung, Kellerdeckendämmung) unter Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe an Gebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor Inkrafttreten der EnEV 2002 am 01.02.2002 gestellt wurde.
- C Fahrradmobilität
- C1 Gefördert wird der Ersterwerb von Fahrradanhängern und Lastenfahrrädern. Der Ersterwerb muss nach dem 31.12.2022 erfolgt sein.
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt für die Fördergegenstände A1 bis A3 und B1 sind Hauseigentümer*innen von Wohngebäuden im Buchholzer Stadtgebiet
- Für den Fördergegenstand A1 sind zudem auch im Buchholzer Stadtgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldete natürliche Personen antragsberechtigt.
- Für den Fördergegenstand A2 sind zudem Contractoren antragsberechtigt.
- Antragsberechtigt für den Fördergegenstand C1 sind im Buchholzer Stadtgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldete natürliche Personen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:- A Photovoltaik
- A1 Photovoltaik: 100 Euro pro kWp Photovoltaik- Leistung, maximal 1.000 Euro
- A2 Photovoltaik-Mieterstrom-Vermieter-Bonus: 100 Euro pro kWp Photovoltaik-Leistung, maximal 2.000 Euro
- A3 Photovoltaik-Gründach-Bonus: 100 Euro pro kWp Photovoltaik-Leistung, maximal 2.000 Euro
- B Sanierung
- B1 Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe: 30 Prozent der Investitionskosten, maximal 2.000 Euro
- C Fahrradmobilität
- C1 Fahrradanhänger und Lastenfahrräder: 30 Prozent der Investitionskosten, maximal 500 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Buchholz in der Nordheide
Rathausplatz 1
21244 Buchholz
Telefon: 04181/214-740
Fax: 04181/214-8525
E-Mail-Adresse: nico.wiesmann@buchholz.de
Internet: www.buchholz.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Photovoltaik
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe