Förderprogramm: Stadt Buchholz in der Nordheide - Förderprogramm Stadtklima Buchholz


Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • A Photovoltaik
    • A1 Gefördert werden der Ersterwerb und die erstmalige Installation einer Balkon-, Fassaden- oder Dach-Photovoltaikanlage mit einer elektrischen Gesamtbruttoleistung der Anlage von mindestens 1 kWp (Kilowatt-Peak)
    • A2 Gefördert werden der Ersterwerb und die erstmalige Installation einer Photovoltaikanlage auf oder an einem Gebäude im Buchholzer Stadtgebiet mit mindestens drei Wohneinheiten
    • A3 Gefördert wird die freiwillige und erstmalige Herstellung einer Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaik auf Bestandsgebäuden und Neubauten sowie deren Nebengebäuden im gesamten Gebiet der Stadt Buchholz i.d.N.
  • B Sanierung
    • B1 Gefördert werden Dämmmaßnahmen (Dachdämmung, Fassadendämmung, Innendämmung, Einblasdämmung, Kellerdeckendämmung) unter Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe an Gebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor Inkrafttreten der EnEV 2002 am 01.02.2002 gestellt wurde.
  • C Fahrradmobilität
    • C1 Gefördert wird der Ersterwerb von Fahrradanhängern und Lastenfahrrädern. Der Ersterwerb muss nach dem 31.12.2022 erfolgt sein.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt für die Fördergegenstände A1 bis A3 und B1 sind Hauseigentümer*innen von Wohngebäuden im Buchholzer Stadtgebiet
  • Für den Fördergegenstand A1 sind zudem auch im Buchholzer Stadtgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldete natürliche Personen antragsberechtigt.
  • Für den Fördergegenstand A2 sind zudem Contractoren antragsberechtigt.
  • Antragsberechtigt für den Fördergegenstand C1 sind im Buchholzer Stadtgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldete natürliche Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • A Photovoltaik
    • A1 Photovoltaik: 100 Euro pro kWp Photovoltaik- Leistung, maximal 1.000 Euro
    • A2 Photovoltaik-Mieterstrom-Vermieter-Bonus: 100 Euro pro kWp Photovoltaik-Leistung, maximal 2.000 Euro
    • A3 Photovoltaik-Gründach-Bonus: 100 Euro pro kWp Photovoltaik-Leistung, maximal 2.000 Euro
  • B Sanierung
    • B1 Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe: 30 Prozent der Investitionskosten, maximal 2.000 Euro
  • C Fahrradmobilität
    • C1 Fahrradanhänger und Lastenfahrräder: 30 Prozent der Investitionskosten, maximal 500 Euro.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Buchholz in der Nordheide
Rathausplatz 1
21244 Buchholz
Telefon: 04181/214-740
Fax: 04181/214-8525
E-Mail-Adresse: nico.wiesmann@buchholz.de
Internet: www.buchholz.de

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