Förderprogramm: Land Berlin - ENEO - Energieberatung für Effizienz und Optimierung


Was wird gefördert?

Gefördert wird:

  • individuelle und persönliche Beratung: Das ENEO-Team bietet Ihnen sowohl grundsätzliche Informationen über energetische Sanierung und den Ablauf der Förderung als auch eine sachverständige, bedarfsgerechte und kostenlose Beratung zur konkreten Umsetzung der Modernisierungsempfehlungen aus Ihrem Gutachten (u. a. Wirtschaftlichkeitsanalysen, Informationen über mögliche Förderangebote und Finanzierungsszenarien).
  • Zuschuss zum Energiegutachten: ENEO übernimmt einen Teil der Kosten des Energiegutachtens. Sie können wählen, ob in dem Energiegutachten
    • mindestens drei Einzelmaßnahmen oder
    • eine Empfehlung für die Gesamtsanierung des Gebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus-Standard in einem Zuge oder in aufeinander abgestimmten Schritten oder
    • eine ausführliche Begutachtung des Gebäudes nach den Mindestanforderungen des BAFA Programms „Energieberatung Wohngebäude“
    untersucht werden sollen. Falls Sie sich dafür entscheiden, mehrere Einzelmaßnahmen bewerten zu lassen, müssen im Energiegutachten mindestens drei der folgenden Einzelmaßnahmen untersucht werden.
    • Wärmedämmung von Wänden/Fassaden, von Dachflächen, von Keller-/Geschossdecken
    • Erneuerung der Fenster und der Außentüren
    • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
    • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
    • Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen
    • Einsatz erneuerbarer Energien.
  • Ausgewählter Gutachterpool: Der Erfolg einer energetischen Gebäudesanierung ist maßgeblich von der Qualität des erstellten Energiegutachtens abhängig. Aus diesem Grund arbeitet ENEO mit einem Pool hochqualifizierter, ausgewählter Energieberater*innen zusammen, deren Kenntnisse und Eignung in Zusammenarbeit mit der Berliner Energieagentur geprüft wurden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Eigentümer*innen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilien. Dies können beispielsweise sein:

  • Eigenheimbesitzende
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Private Investierende
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Wohnungsunternehmen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt für 1 bis 2 Wohneinheiten (WE) = 500 Euro, für 3 bis 10 WE = 750 Euro, 11 bis 30 WE = 1.000 Euro, 31 bis 50 WE = 1.250 Euro, 51 bis 100 WE = 1.500 Euro und ab 100 WE = 2.000 Euro.
  • Der ENEO-Zuschuss wird in zwei Tranchen ausgezahlt. Die erste Hälfte erhalten Sie nach Erstellung des Energiegutachtens und anschließender persönlicher Beratung bei ENEO, die zweite Hälfte nach Umsetzung mindestens einer im Energiegutachten empfohlenen Maßnahme.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

IBB Business Team GmbH
ENEO
Bundesallee 210
10719 Berlin
Christine Heuer, Astrid Langner
Telefon: 030/2125-2351, -2360
Fax: 030/2125-4680
E-Mail-Adresse: eneo@ibb-business-team.de
Internet: www.eneo-berlin.de

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