Förderprogramm: Land Brandenburg - Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Modernisierung und Instandsetzung, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Maßnahmen sind nachhaltig, dienen der altergerechten Anpassung und/oder der energetischen Ertüchtigung.
  • Die Wohnungen müssen vor dem 2. Oktober 2009 errichtet worden sein.
  • Die Kosten der Maßnahme sollen mindestens 500 Euro/m² Wohnfläche betragen.
Die Maßnahmen sollen in einer so genannten Gebietskulisse stattfinden. Dazu gehören
  • innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete,
  • "Vorranggebiete Wohnen" und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung",
  • Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach den §§ 13 a oder b BauGB aufgestellt wurden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen und Haushalte, die ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren und instand setzen. Eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent sowie die Einhaltung von Einkommensgrenzen sind Fördervoraussetzungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Grundförderung beträgt 30.000 Euro Zuschuss sowie bis zu 230.000 Euro Darlehen.
  • Zusätzliche Förderungen gibt es
    • für Kinder und Schwerbehinderte
    • für die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
    • für den denkmalpflegerischen Mehraufwand
    • für bodenarchäologische Maßnahmen
    • Die Zusatzförderungen werden ebenfalls als Zuschüsse oder als zinsfreie Darlehen vergeben.
  • Die geförderte Wohnung ist mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen.
  • Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 20 Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt drei Prozent jährlich.
  • Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren wird, ermäßigt sich die Darlehensschuld sofort um 5.000 Euro.
Kumulierung: Die Kombination der Förderung nach dieser Richtlinie mit der Förderung Dritter ist zulässig. Insbesondere sollen die Möglichkeiten der Förderung zur Energieeinsparung sowie des altersgerechten Umbaus durch die KfW genutzt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Telefon: 0331/660-1322
Fax: 0331/660-1122
Internet: www.ilb.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"