Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Wohnungen in Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind (gerechnet ab Bezugsfertigstellung).
- Zuwendungsfähig sind bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die:
- den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
- nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken sowie
- dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen dienen.
- Zuwendungsfähige Maßnahmen sind auch:
- der Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik sowie
- die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sein, die Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohneigentum bebauten Grundstücken in Mecklenburg-Vorpommern sind.
Beschreibung des Förderprogramms:
Modernisierung von Wohnungen und Wohngebäuden- Das Darlehen beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.500 Euro je m² Wohnfläche und ist auf einen Höchstbetrag von 120.000 Euro je Wohnung begrenzt. Ausgaben für Maßnahmen der Instandsetzungen, die modernisierungsbedingt erforderlich sind, sind zuwendungsfähige Ausgaben.
- Bei nachgewiesenem Bedarf an einer barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnung gemäß DIN 18040-2:2011-09 beträgt das Darlehen bis zu 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn sich aufgrund der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben ein Darlehensbetrag von weniger als 20.000 Euro errechnet.
- Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.600 Euro je m² Wohnfläche und ist auf einen Höchstbetrag von 96.000 Euro je Wohnung begrenzt. Ausgaben für Maßnahmen der Instandsetzungen, die modernisierungsbedingt erforderlich sind, sind zuwendungsfähige Ausgaben.
- Bei nachgewiesenem Bedarf an einer barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnung gemäß DIN 18040-2:2011-09 beträgt der Zuschuss bis zu 60 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn sich aufgrund der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben ein Darlehensbetrag von weniger als 20.000 Euro errechnet.
- Modernisierung von Wohnungen und Wohngebäuden: Neben der Landeszuwendung ist zur Erreichung des Zuwendungszweckes und einer stabilen Gesamtfinanzierung der kumulative Einsatz anderer öffentlicher Zuwendungen wie Darlehen, Zuschüsse und Zulagen für das Förderobjekt grundsätzlich möglich. Die Summe der öffentlichen Zuwendungen soll 80 Prozent der Gesamtausgaben nicht übersteigen.
- Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus mit mindestens Effizienzhausstandard 85: Die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Zuwendungen für dieselben zuwendungsfähigen Ausgaben ist nicht zulässig.
Kontakt zur Antragstelle:
Landratsämter der Kreise und
Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte
Kontakt zum Fördergeber:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Silke Schmeling, Annette Ahrens
Telefon: 0385/6363-1345, -1334
Fax: 0385/6363-139
E-Mail-Adresse: silke.schmeling@lfi-mv.de
Internet: www.lfi-mv.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Smart Home / Hausautomation | Kauf einer Ladestation | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe