Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Passivhaus, EnerPHit im Bestand


Was wird gefördert?

Gefördert wird die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden in einem der Energiestandards des Passivhaus Institut.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer*innen sowie diesen gleichgestellte Personen (z. B. Erbbaurechtsnehmer*innen, Nießbrauchsberechtigte Personen) des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die FKG-Förderung beträgt für ein zertifiziertes Wohngebäude:
  • Passivhaus Premium: 360 Euro je m² Wohnfläche, maximal 36.000 Euro je Wohneinheit
  • Passivhaus Plus: 340 Euro je m² Wohnfläche, maximal 34.000 Euro je Wohneinheit
  • Passivhaus Classic: 320 Euro je m² Wohnfläche, maximal 32.000 Euro je Wohneinheit
  • EnerPhit Premium: 320 Euro je m² Wohnfläche, maximal 32.000 Euro je Wohneinheit
  • EnerPHit Plus: 300 Euro je m² Wohnfläche, maximal 30.000 Euro je Wohneinheit
  • EnerPhit Classic: 280 Euro je m² Wohnfläche, maximal 28.000 Euro je Wohneinheit.
  • Maximal sind 60 Prozent der Investitionskosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen förderfähig. In Abhängigkeit von der Vorsteuerabzugsberechtigung der antragstellenden Person gelten die Brutto- oder Nettokosten.
  • Eine Kombination mit den Bonusmaßnahmen Energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubaustandards & Passivhaus, Passivhaus-Zertifizierung und Nachwachsende Rohstoffe ist möglich.
Kumulierung:
  • Wenn gleichzeitig Fördermittel aus dem FKG und aus Förderprogrammen Dritter in Anspruch genommen werden, müssen die Vorgaben aus den anderen Förderprogrammen hinsichtlich der Kumulierbarkeit der Fördermittel eingehalten werden.
  • Die kumulierten Fördermittel dürfen – ungeachtet der Vorgaben in den Förderprogrammen Dritter – insgesamt die Herstellungs- oder Anschaffungskosten (je nach Vorsteuerabzugsberechtigung brutto oder netto) für die geförderten Anlagen und Maßnahmen nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Bayerstraße 28a
80335 München
E-Mail-Adresse: fkg.rku@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/fkg

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