Förderprogramm: Stadt Braunschweig - Förderung der Solarstromerzeugung und Mieterstrom
Was wird gefördert?
Gefördert werden u.a. steckerfertige-PV-Anlagen (0,35 – 0,8 kVA).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische oder natürliche Personen, die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen der Anwesen sind, auf denen die Anlageninstallation durchgeführt werden soll. Pächter*innen oder Mieter*innen benötigen die schriftliche Erlaubnis der Eigentümers*innen zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Baukosten gewährt. Gefördert werden Materialkosten und Installationsdienstleistungen.
- Der Bonus beträgt 200 Euro.
- Ein weiterer Bonus von 150 Euro wird bei bei Bezug von Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG gewährt.
- Kombination mit den Programmen der KfW 270 „Erneuerbare Energien Standard“ und KfW 151/152 „Energieeffizient Sanieren“ oder vergleichbare Produkte anderer Kreditinstitute
- Inanspruchnahme der Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)
- Kombination mit dem Förderprogramm „Batteriespeicher für private Haushalte“ der N-Bank für die PV-Förderung
- Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Kontakt zur Antragstelle:
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Braunschweig - Fachbereich Umwelt
Abteilung 68.0
Bohlweg 30
38100 Braunschweig
Telefon: 0531/470 26 16
E-Mail-Adresse: foerderung-umwelt@braunschweig.de
Internet: www.braunschweig.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung