Förderprogramm: Stadt Braunschweig - Förderung der Solarstromerzeugung und Mieterstrom


Was wird gefördert?

Gefördert werden u.a. steckerfertige-PV-Anlagen (0,35 – 0,8 kVA).


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische oder natürliche Personen, die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen der Anwesen sind, auf denen die Anlageninstallation durchgeführt werden soll. Pächter*innen oder Mieter*innen benötigen die schriftliche Erlaubnis der Eigentümers*innen zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Baukosten gewährt. Gefördert werden Materialkosten und Installationsdienstleistungen.
  • Der Bonus beträgt 200 Euro.
  • Ein weiterer Bonus von 150 Euro wird bei bei Bezug von Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG gewährt.
Kumulierung: Eine Kombination ist möglich mit folgenden Förderprogrammen:
  • Kombination mit den Programmen der KfW 270 „Erneuerbare Energien Standard“ und KfW 151/152 „Energieeffizient Sanieren“ oder vergleichbare Produkte anderer Kreditinstitute
  • Inanspruchnahme der Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)
  • Kombination mit dem Förderprogramm „Batteriespeicher für private Haushalte“ der N-Bank für die PV-Förderung
  • Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Kontakt zur Antragstelle:

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Braunschweig - Fachbereich Umwelt
Abteilung 68.0
Bohlweg 30
38100 Braunschweig
Telefon: 0531/470 26 16
E-Mail-Adresse: foerderung-umwelt@braunschweig.de
Internet: www.braunschweig.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk

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