Förderprogramm: Stadt Karlsruhe - Förderprogramm „KlimaBonus Karlsruhe“


Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Einzelne Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes (Dämmung von Außenwänden, Kellerdecke, oberster Geschossdecke, Dachflächen, Austausch von Fenstern oder Außentüren)
  • Zuschlag bei Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe
  • Erreichen eines Effizienzhaus-Standards
  • Photovoltaik (PV) – Anlagen.
Förderfähig ist ein baurechtlich zugelassenes Wohngebäude im Stadtkreis Karlsruhe, für welches der Bauantrag bis 31.12.1994 gestellt und der umbaute Raum danach nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 Prozent durch Anbau oder Aufstockung verändert wurde.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen als Eigentümer*innen von Wohngebäuden im Stadtkreis Karlsruhe. Erbbauberechtigte sind Eigentümer*innen gleichgestellt.
  • Bei der Förderung von PV-Anlagen können unter den dort genannten Voraussetzungen auch Mieter*innen von Wohnraum antragsberechtigt sein.

Beschreibung des Förderprogramms:

Einzelne Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
  • Mit der oder den einzelnen Maßnahmen ist ein energetischer Standard zu erreichen, der über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht. Der zu erreichende energetische Standard entspricht den jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen für Einzelmaßnahmen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“.
  • Gefördert werden bis zu 10 Prozent der unmittelbar für die Verbesserung des Wärmeschutzes entstehenden Handwerkerkosten einschließlich der Aufwendungen für die unabweisbar notwendigen Folgearbeiten.
  • Die maximale Förderung beträgt 4.000 Euro für das Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit, für jede weitere Wohneinheit maximal 1.000 Euro und maximal 8.000 Euro je Gebäude. Die förderfähigen Kosten für das Gebäude müssen mindestens 20.000 Euro betragen. Sofern diese Summe nicht erreicht wird, erfolgt keine Förderung.
Zuschlag bei Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe
  • Die Förderung der einzelnen Maßnahme(n) erhöht sich, wenn ausschließlich umweltfreundliche Dämmstoffe, soweit technisch möglich, bei der Sanierung verwendet werden.
  • Der Zuschlag beträgt 10 Prozent der Kosten des Gewerks, bei dem die umweltfreundlichen Dämmstoffe verwendet werden.
  • Die maximale Förderung beträgt 1.000 Euro für das Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit, für jede weitere Wohneinheit maximal 200 Euro und maximal 2.000 Euro je Gebäude.
Erreichen eines Effizienzhaus-Standards
  • Wird mit energetischen Sanierungsvorhaben ein nach Bundesrecht förderfähiger Effizienzhaus-Standard erreicht, so wird dies wie folgt pauschal gefördert:
    • Effizienzhaus Denkmal: Förderung Einfamilienhaus (EFH) 5.000 Euro, zusätzlich je Wohneinheit 1.000 Euro und maximal je Gebäude 9.000 Euro.
    • Effizienzhaus 85: Förderung EFH 7.000 Euro, zusätzlich je Wohneinheit 1.000 Euro und maximal je Gebäude 11.000 Euro.
    • Effizienzhaus 70: Förderung EFH 9.000 Euro, zusätzlich je Wohneinheit 1.000 Euro und maximal je Gebäude 13.000 Euro.
    • Effizienzhaus 55: Förderung EFH 11.000 Euro, zusätzlich je Wohneinheit 1.000 Euro und maximal je Gebäude 15.000 Euro.
    • Effizienzhaus 40: Förderung EFH 13.000 Euro, zusätzlich je Wohneinheit 1.000 Euro und maximal je Gebäude 17.000 Euro.
PV-Anlagen
  • Die Installation einer PV-Anlage ist an dem eigenen Wohn- und dazugehörigen Nebengebäude, unabhängig von deren Alter, förderfähig.
  • Gefördert wird:
    • die Installation von PV-Anlagen durch ein Fachunternehmen mit 250 Euro/kWp, maximal 2.500 Euro je Gebäude, die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro.
    • die Installation von Fassaden-PV-Anlagen und Hybrid-Modulen mit Photovoltaik- und Solarthermie-Erzeugung (sog. PVT-Modulanlagen) wird in gleichem Maße und zusätzlich mit Euro je Gebäude gefördert.
Die maximale Zuschusssumme für einen einzelnen Antragstellenden ist auf 100.000 Euro innerhalb eines Jahres begrenzt. Kumulierung:
  • Eine Förderung ist neben anderen städtischen Programmen für die gleiche Maßnahme nicht zulässig.
  • Förderungen anderer Träger sind unschädlich, soweit dies nicht von anderen Trägern ausgeschlossen wird (Subsidiarität der kommunalen Förderung).

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Karlsruhe
Liegen­­schaft­­samt - Wohnraum­­för­­de­rung -
Lammstraße 7a
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721/133-6418, 6419
Fax: 0721/133-6209
E-Mail-Adresse: klimaBonus@la.karlsruhe.de
Internet: www.karlsruhe.de

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