Förderprogramm: Stadt Bad Homburg - Energiesparförderprogramm, Solarthermische Anlagen


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung mit und ohne Heizungsunterstützung für bestehende Gebäude mit bis zu 8 Wohneinheiten.
  • Gefördert wird die Neuerrichtung von Solarstromanlagen (Fotovoltaik, PV) auf geeigneten Flächen, die im Netzparallelbetrieb mit dem Netzbetreiber verbunden sind.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss wird wie folgt gewährt:
  • Solarthermie: Die Förderung beträgt pauschal 1.500 Euro für Gebäude mit 1 bis 2 Wohneinheiten zusätzlich 250 Euro für jede weitere Wohneinheit.
  • Solarstrom:
    • für fest installierte Solarmodule: Der Zuschuss beträgt 300 Euro pro Kilowatt peak (kWp) installierter Leistung, höchstens 6.000 Euro
    • für fest installierte Solardachziegel/Solardachpfannen: Der Zuschuss beträgt 400 Euro pro Kilowatt peak (kWp) installierter Leistung, höchstens 8.000 Euro
    • für Fotovoltaik-Minianlage („Stecker-Solar-Geräte“ oder „Balkonkraftwerke“): Der Zuschuss beträgt pauschal 200 Euro je Modul (ca. 300 Wp), jedoch maximal 50 Prozent der Gerätekosten. Voraussetzung ist, dass die Solargeräte dem DGS Sicherheitsstandard für steckbare Stromerzeugungsgeräte DGS 0001:2019-10 entsprechen und die Gesamtleistung 600 Watt peak (Wp) nicht übersteigt. Die Fotovoltaik-Minianlage muss im Stadtgebiet von Bad Homburg betrieben werden.
    • Solarstrombatterien: Je kWh Nutzenergie mit 300 Euro, maximal mit 3.000 Euro.
Kumulierung: Die Förderung ist mit anderen Zuschüssen oder Zuwendungen anderer Träger grundsätzlich kumulierbar. Die Förderung darf in keinem Fall mehr als 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme betragen – einschließlich der Förderung von dritter Seite. Ausgenommen hiervon ist die Erstattung der Kosten für den „Energie-Check“ der Verbraucherzentrale.

Kontakt zur Antragstelle:

Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Fachbereich Stadtplanung
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Internet: www.bad-homburg.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Bad Homburg v.d.Höhe
Energieberatung
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Telefon: 06172/100 6143
Fax: 06172/100 6181
E-Mail-Adresse: energieberatung@bad-homburg.de
Internet: www.bad-homburg.de

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