Förderprogramm: Land Berlin - IBB Wohnungsneubaufonds

Was wird gefördert?

Gefördert wird

  • Neubau von Mietwohnungen
  • Kauf von neu zu errichtenden Wohnimmobilien vor deren Baubeginn
  • Neuschaffung von Mietwohnungen durch Aus- und Umbau sowie Nutzungsänderung von Bestandsgebäuden.
Die geförderten Wohnungen sind gemäß den Wohnungsbauförderunsbestimmungen 2023 (WFB 2023) zu errichten und müssen zu sozialverträglichen Mieten angeboten werden.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Vermietende und Investierende mit Investitionsort in Berlin.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Fördermodell 1: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten, zinsloses Baudarlehen von bis zu 3.500 Euro/m² geförderter Wohnfläche in Abhängigkeit der Höhe des Bodenwertes, Baukostenzuschuss von bis zu 1.800 Euro/m² geförderter Wohnfläche
  • Fördermodell 2: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Schaffung oder Erhaltung soziale stabiler Bewohnerstrukturen, zinsloses Baudarlehen von bis zu 5.300 Euro/m² geförderter Wohnfläche in Abhängigkeit der Höhe des Bodenwertes
  • Fördermodell 3: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Berücksichtigung von Haushalten mit Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung, zinsgünstiges Baudarlehen (0,5 Prozent p.a.) von bis zu 5.300 Euro/m² geförderter Wohnfläche in Abhängigkeit der Höhe des Bodenwertes
  • Fördermodell 4.1: Öffentliches Baudarlehen bei Aufstockung und Dachausbauten, zinsloses Baudarlehen von bis zu 5.300 Euro/m² geförderter Wohnfläche in Abhängigkeit der Höhe des Bodenwertes
  • Fördermodell 4.2: Öffentliches Baudarlehen bei Nutzungsänderung, Höhe des zinslosen Baudarlehens und des Baukostenzuschusses werden individuell vereinbart und in der Förderzusage geregelt
  • Des Weiteren werden einmalige Baukostenzuschüsse gewährt, siehe Richtlinie.
  • Für die verschiedenen Fördermodelle gelten unterschiedliche Miethöhen und Voraussetzungen zur Wohnberechtigung.
Kumulierung:
  • Eine Kombination der Fördermodelle pro Vorhaben ist möglich.
  • Sofern eine Förderung nach Fördermodell 3 in Anspruch genommen wird, müssen in einem Bauvorhaben mindestens 30 Prozent der Neubauwohnungen nach Fördermodell 1 gefördert werden.
  • Zusätzlich zum öffentlichen Baudarlehen können für die geförderten Wohnungen einmalige Zuschüsse gewährt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030/2125-2662
E-Mail-Adresse: immobilien@ibb.de
Internet: www.ibb.de/wohnen_modernisieren

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fassadendämmung | Brennstoffzellen-Heizung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Dachdämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Smart Home / Hausautomation

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten