Förderprogramm: Stadt Nürnberg - Nürnberger Programm '100 Häuser für 100 Familien'


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden der Neubau oder Ersterwerb eines selbst genutzten Eigenheimes sowie der Ersterwerb einer Familienwohnung (vier Zimmer und größer).
  • Das zu fördernde Objekt muss innerhalb des Stadtgebietes liegen und vom Antragstellenden und den Haushaltsangehörigen ab Bezugsfertigkeit für einen Zeitraum von zehn Jahren mit Hauptwohnsitz genutzt werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Ehepaare, Lebenspartner und Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sowie Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Das anrechenbare Familieneinkommen und die Einkommensgrenze richten sich nach den Vorschriften des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Grundförderung: Der Zuschuss beträgt 8.000 Euro.
  • Kinderzulage: Für das zweite und für jedes weitere Kind erhöht sich der Zuschuss um 2.000 Euro.
  • Daneben können für besonders energieeffiziente Bauvorhaben noch bis zu 2.000 Euro gewährt werden.
Kumulierung: Ist von Bund, Land, der Stadt oder aufgrund anderer Maßnahmen eine Verbilligung des Grundstückspreises gewährt worden, reduziert sich der Zuschuss um die Hälfte.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Nürnberg
Abteilung Wohnungsbauförderung
Marienstraße 6
90402 Nürnberg
Telefon: 0911/231-3424 oder 2365
Fax: 0911/231-7541
Internet: www.nuernberg.de

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