Förderprogramm: Stadtwerke Willich GmbH - Ladelösung


Was wird gefördert?

Gefördert wird die die Neuanschaffung von Ladelösungen, sofern diese über die stw erworben wurden, in einer Tiefgarage oder in einem Garagenhof.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind alle Energiekund*innen, die ihren gesamten Energiebedarf über die stw beziehen, sowie Neukund*innen.
  • Die Förderung gilt ausschließlich für Privatkund*innen in Gemeinschaftseigentum (z.B. Tiefgaragen oder Garagenhöfe).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Förderzuschuss für eine Ladelösung beträgt einmalig 200 Euro (inkl. USt).
  • Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Vorrüstung der Stellplätze, insbesondere die erforderliche Verkabelung. Zudem muss die Backend-Betreuung durch die stw sichergestellt sein.
  • Voraussetzung: Bindung für einen Zeitraum von zwei Jahren an die Belieferung des kompletten Energiebedarfs durch die stw.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Willich GmbH
Brauereistraße 7
47877 Willich
Telefon: 02154/4703-308
E-Mail-Adresse: kerstin.schacht@stm-stw.de
Internet: www.stadtwerke-willich.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf einer Ladestation

Übersicht über alle Förderprogramme
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