Förderprogramm: Stadtwerke Baden-Baden - Förderprogramm Wärmepumpe


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Installation einer Strom-Wärmepumpe bis 30 kW Heizleistung.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Privatkund*innen der SWBAD (natürliche Personen), die Eigentümer*innen der Anwesen sind, auf denen die Anlage errichtet werden soll. Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt pauschal 1.000 Euro (brutto).
  • Voraussetzung für die Förderung einer Strom-Wärmepumpe ist die Belieferung mit Strom durch die SWBAD.
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt als Gutschrift auf der Jahresverbrauchsabrechnung. Die Förderbeträge werden in den folgenden vier Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage zu jeweils einem Viertel des Förderbetrages beim Energiebezug in Abzug gebracht.
Kumulierung:
  • Der Einbau einer Stromwärmepumpe kann mit der Förderung im Rahmen unseres Produktes PVplus (Kauf oder Pacht einer Photovoltaikanlage der SWBAD) kombiniert werden.
  • Das Kumulieren mit anderen staatlichen Förderprogrammen ist möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Baden-Baden
Waldseestraße 24
76530 Baden-Baden
Telefon: 07221/277-553
Fax: 07221/277-558
E-Mail-Adresse: foerdermittel@swbad.de
Internet: www.stadtwerke-baden-baden.de

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