Förderprogramm: Stadt Frankfurt am Main - Wohneigentumsprogramm - Neubau


Was wird gefördert?

Gefördert wird der

  • Bau oder Erwerb von neu geschaffenen Wohngebäuden zur Selbstnutzung, wobei Förderungsmittel nur für jeweils eine Wohnung bereitgestellt werden
  • Kauf einer Neubau-Eigentumswohnung zur Selbstnutzung
  • Kauf einer neu geschaffenen Wohnung in Bestandsgebäuden zur Selbstnutzun
Nachzuweisen ist bei allen Neubauprojekten, dass der Energieverbrauch die Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts nach § 3 Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung um 30 Prozent unterschreitet. Bei Neubauvorhaben wird das flächensparende Bauen im Passivhausstandard bevorzugt gefördert, bei allen Neubau- und Umnutzungsvorhaben Projekte, die Maßnahmen zur Wassereinsparung und/oder den Einsatz ökologischer Baustoffe vorsehen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Förderberechtigte sind Familien, Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem zum Haushalt gehörenden Kind, i. S. v. § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG), die noch nicht im Besitz von Immobilieneigentum sind.
  • Antragsteller*innen mit mehreren Kindern werden vorrangig gefördert. Dasselbe gilt für Antragsteller*innen, bei denen wegen der Behinderung eines Haushaltsmitgliedes ein besonderer baulicher Bedarf besteht oder die einen pflegebedürftigen Angehörigen dauerhaft in ihren Haushalt aufgenommen haben.
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Gesamteinkommen der Antragstellenden und der zur Familie rechnenden Angehörigen folgende Beträge übersteigt: 2 Personenhaushalt 37.000 Euro im Jahr. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 8.000 Euro pro Jahr (Die Berechnung des Gesamteinkommens erfolgt gemäß der §§ 20 bis 24 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) in der jeweils gültigen Fassung. ).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die förderfähige Wohnfläche beträgt pro Wohnung maximal 150 m², ab der 5. Person wird die maximal zulässige Wohnfläche um 15 m² pro Person erhöht.
  • Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Das Darlehen wird zu 100 Prozent ausgezahlt und ist ab dem 1. Januar des der Bezugsfertigkeit folgenden 11. Jahres mit 2,5 Prozent zu verzinsen.
  • Das Darlehen ist 5 Jahre tilgungsfrei. Ab dem 1. Januar des der Bezugsfertigkeit folgenden 6. Jahres ist das Darlehen mit 3 Prozent jährlich zu tilgen. Auf Antrag wird bei Geburt weiterer Kinder nach Einzug die tilgungsfreie Zeit um 3 Jahre pro Kind erhöht.
  • Das Darlehen beträgt 50.000 Euro (Zuschläge siehe Richtlinie).
  • Eigenkapital muss mindestens in Höhe von 15 Prozent der Gesamtkosten eingesetzt werden. In begründeten Fällen und bei Familien mit drei oder mehr Kindern kann die Bewilligungsstelle einen geringeren Eigenkapitalanteil zulassen, jedoch nicht weniger als 10 Prozent der Gesamtkosten in Form von Geldmitteln.
Kumulierung:
  • Eine gemeinsame Inanspruchnahme von Landes- und Stadtmitteln ist in folgenden Fällen möglich, wenn bei Inanspruchnahme der Landesfördermittel nach den „Richtlinien über die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum“ eine tragbare Belastung nur mit dem zusätzlichen städtischen Darlehen zu erzielen ist, bzw. bei Familien mit drei oder mehr Kindern.
  • Zulässig ist die gleichzeitige Inanspruchnahme des Programms zur „Wohneigentumsbildung durch städtisches Erbbaurecht (Startprogramm für junge Familien)“ und die gleichzeitige Inanspruchnahme zinsgünstiger Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soweit bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Landesmittel diese nicht ausgeschlossen sind.
  • Eine Inanspruchnahme weiterer städtischer Förderprogramme ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main
Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069/212-35107, -35346
Fax: 069/212-30761,
Internet: www.stadtplanungsamt-frankfurt.de

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