Förderprogramm: Stadt Elmshorn - Klimaschutzfonds


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Photovoltaikanlagen
  • Stromspeicher
  • Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung (insb. Wärmeerzeugung)
  • Maßnahmen zur Einführung und Nutzung innovativer Technologien zur Energieerzeugung, zur rationellen Energienutzung und zur Einsparung von Energie (Hierzu gehören nicht Sanierungsmaßnahmen nach Standard).
  • Maßnahmen, die einen Demonstrationscharakter besitzen.
  • besondere Projekte (im Rahmen einer Sonderförderung), die dem Klimaschutz dienen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden können Klimaschutzmaßnahmen im Stadtgebiet Elmshorn und in den Gemeindegebieten Altenmoor, Bokholt-Hanredder, Horst, Kiebitzreihe, Klein Nordende, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek, Raa-Besenbek, Seester, Seestermühe und Seeth-Ekholt von natürlichen und juristischen Personen, das sind insbesondere Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Organisationen und Gesellschaften.
  • Gefördert werden höchstens drei Maßnahmen in zehn Jahren je Antragstellende/n (insbesondere bei Unternehmensverbänden wie z.B. Holdings).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt und darf 50 Prozent der Investitionskosten nicht überschreiten.
  • Photovoltaik-Anlagen werden pauschal bis zu 100 Euro zzgl. 100 Euro pro kWp bezuschusst. Ausgenommen sind Stecker-Solaranlagen bis zu einer Nennleistung von bis zu 600 Watt (0,6 kWp). Die Förderung ist auf die ersten 6 kWp pro Anlagenstandort begrenzt.
  • Stromspeicher werden pauschal bis zu 500 Euro gefördert.
  • Zuwendungsfähig sind Planungs- und Beratungs- sowie investitionsvorbereitende Kosten für Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung (insb. Wärmeerzeugung). Der Zuschuss beträgt pauschal bis zu 8.000 Euro für Potential- und Machbarkeitsstudien, Voruntersuchungen und -erkundungen, Planungsleistungen und juristische Beratung.
  • Bei allen anderen Fördermaßnahmen entscheidet der Beirat individuell unter Berücksichtigung vergleichbarer Technologien über die Förderhöhe.

Kontakt zur Antragstelle:

Geschäftsstelle
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Postfach 82 08
25382 Elmshorn

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Elmshorn
Schulstraße 15 - 17
25335 Elmshorn
Telefon: 04121/231-456
E-Mail-Adresse: klimaschutzfonds@elmshorn.de
Internet: www.elmshorn.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Batteriespeicher

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