Förderprogramm: Stadtwerke Elmshorn - CO2-Minderungsprogramm


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Austausch Ölheizung durch
    • Hybridsystem (elektrische Wärmepumpe inkl. Gasbrennwertheizung)
    • Hybridsystem (Solarthermie inkl. Gasbrennwertheizung)
    • elektrische Wärmepumpe (mit einer Jahresarbeitszahl größer 4,0) oder gasmotorische Wärmepumpe
  • Austausch Gasheizung, Bj. 2004 oder älter durch
    • Hybridsystem (elektrische Wärmepumpe inkl. Gasbrennwertheizung)
    • Hybridsystem (Solarthermie inkl. Gasbrennwertheizung)
    • elektrische Wärmepumpe (mit einer Jahresarbeitszahl größer 4,0) oder gasmotorische Wärmepumpe
  • Solarthermie
    • Anlage Warmwasserbereitung
    • Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung nach dem Prinzip „Rücklaufanhebung“
    • Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung nach dem Prinzip „Heizungspufferbetrieb“
  • Photovoltaik


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind private Eigentümer*innen oder Mieter*innen von überwiegend wohnlich genutzten Gebäuden, sofern sie Gas- und Ökostrom-Kund*innen der Stadtwerke Elmshorn sind. (Kund*innen mit Wärmepumpe nur Ökostrom).
  • Von Mieter*innen ist eine Erlaubnis der vermietenden Person zur Installation der Anlage vorzulegen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Fördersätze betragen bei
  • Austausch Ölheizung durch
    • Hybridsystem (elektrische Wärmepumpe inkl. Gasbrennwertheizung): 794 Euro
    • Hybridsystem (Solarthermie inkl. Gasbrennwertheizung): 1.084 Euro
    • elektrische Wärmepumpe oder gasmotorische Wärmepumpe: 999 Euro
  • Austausch Gasheizung, Bj. 2004 oder älter durch
    • Hybridsystem (elektrische Wärmepumpe inkl. Gasbrennwertheizung): 255
    • Hybridsystem (Solarthermie inkl. Gasbrennwertheizung): 545 Euro
    • elektrische Wärmepumpe oder gasmotorische Wärmepumpe: 457 Euro
  • Solarthermie
    • Anlage Warmwasserbereitung: 176 Euro
    • Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung nach dem Prinzip „Rücklaufanhebung“: 258 Euro
    • Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung nach dem Prinzip „Heizungspufferbetrieb“: 353 Euro
  • Photovoltaik: 95 Euro pro kWp.
Kumulierung: Die Förderung kann mit anderen Förderungen der Stadtwerke und anderer Institutionen kombiniert werden, soweit diese eine Kumulation zulassen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Elmshorn
Westerstraße 50-54
25336 Elmshorn
Telefon: 04121/645-111
Fax: 04121/61413
E-Mail-Adresse: energiedienstleistungen@stadtwerke-elmshorn.de
Internet: www.stadtwerke-elmshorn.de

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